Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 16.07.2010 14:28:21

Krankgeschrieben bis Do.stehen mir für die Woche 2 freie Tage zu?Hotelbranche

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1357
Ich bin 11/2 Wochen, bis Donnerstag krankgeschrieben und mein Dienstplan zeigt für die 2te Woche Di u.Mi frei an, Do Überstundenabbau. bin ab Freitag gesundgeschrieben und bis Sonntag arbeiten.Hotelbranche
Mein Arbeitgeber steht auf dem Standpunkt, da die freien Tage/Überstundenabbau so lt Dienstplan geplant waren, stehen mir keine freien Tage mehr zu und auf die Überstunden vo Do.hätte ich auch kein Anrecht mehr.(?)


Antwort geschrieben am 16.07.2010 14:56:15
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Arbeitgeber hat Unrecht. Durch die Krankschreibung bis einschließlich Donnerstag fallen die freien Tage, Urlaubstage und auch Überstundenabbauzeiten weg.

Hier kann man gedanklich auf § 9 des Bundesurlaubsgesetzt zurückgreifen, der wie folgt lautet:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

Diese sind dann aber nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Das heißt, dass Sie die freien Tage und den Überstundenabbau auf neue Termine verlegen können.

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, diese Zeiten zu streichen, nur weil Sie krank waren.

Allerdings sind die neuen Termine mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

93
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Krankgeschrieben   Do.stehen   Woche   freie   Tage   zu?Hotelbranche