Mein Arbeitgeber steht auf dem Standpunkt, da die freien Tage/Überstundenabbau so lt Dienstplan geplant waren, stehen mir keine freien Tage mehr zu und auf die Überstunden vo Do.hätte ich auch kein Anrecht mehr.(?)
Antwort geschrieben am 16.07.2010 14:56:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Arbeitgeber hat Unrecht. Durch die Krankschreibung bis einschließlich Donnerstag fallen die freien Tage, Urlaubstage und auch Überstundenabbauzeiten weg.
Hier kann man gedanklich auf § 9 des Bundesurlaubsgesetzt zurückgreifen, der wie folgt lautet:
„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."
Diese sind dann aber nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Das heißt, dass Sie die freien Tage und den Überstundenabbau auf neue Termine verlegen können.
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, diese Zeiten zu streichen, nur weil Sie krank waren.
Allerdings sind die neuen Termine mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt

