Frage geschrieben am 07.03.2010 11:45:18
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Krankenversicherungsbeitrag Auszahlung Direktversicherung
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5286Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Frage 1:
Muß ich für die ausgezahlte Summe Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl ich k e i n Rentner und erst, nach meiner derzeitigen Planung, 2013 in Rente gehe?
Ich bin Angestellter in einer ungekündigten Stelle.
Antwort geschrieben am 07.03.2010 12:40:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Kaufrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 133
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Seit Januar 2004 und im Jahre 2008 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, unterliegen auch die Auszahlungen aus Direktlebensversicherungen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden. Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt.
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Für freiwillige Mitglieder ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Folglich müssten Sie auch aus der Direktversicherung Beiträge an Ihre Krankenversicherung entrichten.
Sollten Sie allerdings bereits aus Ihrer Beschäftigung den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, müssen Sie derzeit keine weiteren Beiträge (aus der Direktversicherung) entrichten.
Erst 2013 (nach Ende Ihrer Beschäftigung) müssten Sie Beiträge aus Ihrer Direktversicherung zahlen, da diese (wie oben ausgeführt) bis Dezember 2019 der Beitragspflicht unterliegen.
Jedem Monat werden dann Einnahmen in Höhe von 1/120 der Gesamtauszahlungssumme der Direktversicherung zu Grunde gelegt, aus diesen müssten Sie dann 14,9% Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Zusätzlich fallen dann auch noch Beiträge zur Pflegeversicherung an.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
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