Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 07.03.2010 11:45:18

Krankenversicherungsbeitrag Auszahlung Direktversicherung

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5286
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich bin freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und habe im Dezember 2009 meine Direktversicherung ausbezahlt bekommen.
Frage 1:
Muß ich für die ausgezahlte Summe Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl ich k e i n Rentner und erst, nach meiner derzeitigen Planung, 2013 in Rente gehe?
Ich bin Angestellter in einer ungekündigten Stelle.



Antwort geschrieben am 07.03.2010 12:40:15
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Kaufrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 133
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Seit Januar 2004 und im Jahre 2008 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, unterliegen auch die Auszahlungen aus Direktlebensversicherungen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden. Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt.

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Für freiwillige Mitglieder ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Folglich müssten Sie auch aus der Direktversicherung Beiträge an Ihre Krankenversicherung entrichten.

Sollten Sie allerdings bereits aus Ihrer Beschäftigung den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, müssen Sie derzeit keine weiteren Beiträge (aus der Direktversicherung) entrichten.

Erst 2013 (nach Ende Ihrer Beschäftigung) müssten Sie Beiträge aus Ihrer Direktversicherung zahlen, da diese (wie oben ausgeführt) bis Dezember 2019 der Beitragspflicht unterliegen.
Jedem Monat werden dann Einnahmen in Höhe von 1/120 der Gesamtauszahlungssumme der Direktversicherung zu Grunde gelegt, aus diesen müssten Sie dann 14,9% Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Zusätzlich fallen dann auch noch Beiträge zur Pflegeversicherung an.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Krankenversicherungsbeitrag Auszahlung Direktversicherung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-09
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Kienhöfer direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialversicherungsrecht letzten Monat:

23
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online