Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 29.07.2010 09:41:37

Krankenversicherungsbeiträge für meine Frau wegen meiner Abfindung

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1134
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich bin privat versichert und habe in 2010 eine Abfindung als Entlassungsentschädigung erhalten.
Kann die Krankenkasse von meiner freiwillig versicherten Ehefrau darauf in jedem Fall Beiträge erheben. Wenn ja, in welchem Umfang und auf Basis welcher rechtlicher Bestimmungen?
Wann dürfen, obwohl die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist, keine Zusatzbeiträge gefordert werden

Hinweis: freiwillig versicherte Kollegen bei einer anderen Kasse
müssen z.B. keine KV auf die Abfindung zahlen.


Antwort geschrieben am 29.07.2010 10:47:19
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Erbrecht, Fachanwalt Familienrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 221
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderem rechtlichen Ergebnis führen können und dieses Forum keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen kann und will.

Wenn Sie, wie Sie schreiben, privat versichert in einer privaten Krankenversicherung sind, dann ist Ihre Abfindung generell nicht für die Höhe des Versicherungsbeitrages heranzuziehen.

Eine für den Verlust gezahlte Abfindung ist nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn Sie sich nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern.

Nur in diesem Fall werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die gezahlte Abfindung erhoben.

Danach gilt, dass bei einer Abfindungszahlung und weiterer freiwilliger gesetzlicher Versicherung, für einen Teil der Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Die dann durchzuführende Beitragsberechnung für freiwillige Versicherte ist ausgesprochen komplex. Mindestens 25 % maximal 60 % der Abfindung gelten als beitragspflichtig, je nach Alter und Anzahl der Jahre, die Sie beschäftigt waenr.

Der anzurechnende Betrag der Abfindung wird dann durch das letzte Monatsbruttogehalt geteilt und ergibt das monatliche Entgelt, auf dass dann bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur KV und PV geleistet werden müssen.

Dieses „Einkommen" gilt solange, bis die Abfindung rechnerisch verbraucht ist; maximal aber für 12 Monate.

Diese Berechnung würde für Sie allerdings nur greifen, wenn Sie nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wären.

Eine Anrechnung Ihrer Abfindung bei der Bemessung der frewilligen Krankenversicherung Ihrer Ehefrau scheidet schon deswegen aus, weil es sich bei Ihrer Abfindung nicht um Einkommen Ihrer Ehefrau handelt.
Bei der Bemessung der frewilligen Versicherung Ihrer Ehefrau wird einzig deren Einkommen zu Grunde gelegt.

Bitte ergänzen Sie Ihre Sachverhaltsschilderung mittels der kostenlosen Nachfragefunktion, wenn ich Ihren Sachverhalt aufgrund der Unklarheit, ob hier für Sie eine private Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung nicht bestehen sollte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Bitte fragen Sie auf jeden Fall nach, wenn etwas unklar geblieben sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Krankenversicherungsbeiträge für meine Frau wegen meiner Abfindung | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-07-30
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Die Frage und auch die Rückfrage dazu wurde schnell und zu 100% beantwortet.


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Rösemeier direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialversicherungsrecht letzten Monat:

22
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Krankenversicherungsbeiträge   Frau   Abfindung