Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 86 weitere Antworten zum Thema Krankenversicherung.
Sehr geehrte Rechtsexperten,
folgender Sachverhalt: Ein Ehepaar, mittlerweile 66 (Mann) und 63 (Frau) Jahre alt, war bis 2007 über eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung bei einer GKV versichert (er als freiwilliges Mitglied als Freiberufler, sie im Rahmen der Familienversicherung). Diese Versicherung wurde vom Versicherungsnehmer gekündigt, aber seidem kein neues Versicherungsverhältnis begründet. Nun besteht ein Versicherungswunsch, aber Unsicherheit darin, ob eine GKV zur Aufnahme verpflichtet ist und ob die Beiträge bei Versicherungspflicht rückwirkend zu 2007 nachgezahlt werden müssten. Der Mann ist weiterhin in geringerem Umfang als Freiberufler tätig, relevante Erkrankungen liegen bei beiden nicht vor.
Ich bitte um Hinweise und Tipps, wie in dieser Situation am besten zu verfahren ist.
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Ein Ratsuchender
-- Einsatz geändert am 11.02.2012 13:58:24
