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Frage geschrieben am 22.06.2004 13:31:00

Krankenversicherung für Hausfrauen nach der Scheidung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12961
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 597 weitere Antworten zum Thema Scheidung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bislang bei meinem Mann, der Beamter und somit bei der Beihilfe ist, familienversichert. Diese endet nach meiner Scheidung im September. Wo lasse ich mich dann als nicht berufstätige Hausfrau und Mutter überhaupt und möglichst kostengünstig versichern?


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Diese Antwort ist vom 22.6.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 22.06.2004 13:57:34
Rechtsanwalt Ralf Pietsch
Wallstraße 12A, 31134 Hildesheim, Tel: Tel.: 05121/166635, Fax: Fax.: 05121/166637
Arbeitsrecht, Baurecht, priv., Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht
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Sie können sich nur Privat versichern. § 9 SGB V regelt die Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung. Den Text habe ich Ihnen nachfolgend eingefügt............

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