Krankenversicherung
24.06.2012 18:58 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Ich bin seit März 2007 ohne Krankenversicherung.
Ich hatte am 20.Februar dieses Jahres einen Herzinfarkt, daraufhin ging ich am 24.Februar in ein Krankenhaus - wo Leute die nicht Krankenversichert sind kostenlos behandelt werden - und ließ mich Untersuchen. Der mich Untersuchende Arzt bestätigte das ich zweimal einen Vorderwand Infarkt hatte,darauf begab ich mich am nächsten Tag in eine Herzklinik die mich als akut Herzinfarkt gefährdet einstuften und wurde am gleichen Tag Operiert.
Der Arzt der mich am 24.Februar untersucht hatte gab mir schriftlich mit, dass die KV wo ich zuletzt Versichert war (AOK) die Kosten (nur in Lebensbedrohlichen fällen) übernehmen muss. Jetzt die Frage,: stimmt das?
Trifft nicht Ihr Problem?
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