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Frage geschrieben am 18.02.2010 12:31:26

Krankentagegeld

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 795
Hallo,
meine Tochter ist seit 1,5 Jahren selbstständig privat krankenversichert (selbständig, Prostituierte). Bei Versicherungsabschluß, hat Sie den Job auch in der Schweiz ausgeübt, wovon der Vertreter wusste, aber nicht drauf aufmerkam machte.

Nun ist sie seit ca. 4 Monaten krank, wegen Depressionen und übermäßigem Alkoholgenuss. Seit ca. 2 Monaten ist sie auch krankgeschrieben und in Behandlung.

Nun stellt sich heraus, dass sie nur versicherungsfähig ist, wenn sie "den Betrieb" in Deutschland aufnimmt und hier wohnt. Zeitweise hat sie aber, wie gesagt auch in der Schweiz gearbeitet.

2 Monate nach Versicherungsabschluss, hat sie das Gewerbe abgemeldet, da die Einkünfte nicht hoch genug waren, um sie zu versteuern bzw. sie kurz darauf den Job aufgab.

Nun hat der Schlaumeier bei der Krankentagegeldprüfungn angegeben, dass sie das Gewerbe abgemeldet hat, weil sie in der Schweiz gearbeitet hat. Da sie aber keine Ahnung hat, depressiv ist und entsprechende Medikamente nimmt, frage ich mich, ob hier noch was zu retten ist???

Wenn ja, bitte ich um Möglichkeiten wie, wie die Chancen sind, um evtl. noch einen entsprechenden Anwalt zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen




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