nach Auszahlung der Direktversicherung verlangt die KV Beiträge darauf.
Mein früherer Arbeitgeber hatte im Rahmen eines Gruppenvertrags diese Direktversicherung für mich abgeschlossen.
Nach meinem Ausscheiden habe ich diese privat weitergeführt.
Genau für diese Fallkonstellation liegt nach meinen Informationen noch eine Verfassungsbeschwerde beim BVG.
Im Widerspruch gegen den Beitragsbescheid meiner KK habe ich gebeten das Verfahren ruhen zu lassen, bis die Entscheidung des BVG vorliegt.
Leider ist meine KK auf das Angebot nicht eingegangen und hat den Widerspruch nun abschlägig beschieden.
Meine Fragen:
- Ist die o.a. Fallkonstellation noch anhängig oder gibt es bereits eine Entscheidung?
- Ist es sinnvoll gegen den Bescheid der KK Klage zu erheben, vor allem im Hinblick auf die durch das BVG bereits abschlägig entschiedenen anderen Fallkonstellationen?
- Ist eine Einwilligung zum Ruhen des Verfahrens eine Kulanz der KK, könnte man die Zustimmung per Sozialgericht erzwingen?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Antwort geschrieben am 10.04.2009 19:13:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
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