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Frage geschrieben am 30.07.2011 12:31:40

Krankenkassenbeiträge wenn kein Anspruch auf ALG 2 besteht.

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1093
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Hallo ich bin 56 Jahre.
Meine Firma bietet mir an ab nächstes Jahr über eine Abfindungszahlung, Auszahlung November 2011 in Voruhéstand zugehen.
Vorgehensweise ab 1.1.2012 18 Monate Alg 1 ,danach habe ich keinen Anspruch auf ALG 2. Zu hohes Vermögen, UV Rente, Rente von Ehefrau.
Wie geht es dann mit der Kranken und Pflegeversicherung weiter, bin ich dann Automatisch bei meiner Frau, Rentnerin, 1030 Euro Rente mitversichert, oder muß ich mich dann selbst KV + PV Versichern. Frage, was für Kosten kommen nach 18 Monaten ALG 1 auf mich zu, für Krankenkasse und Pflegeversicherung.
PS Ich selbst bekommen noch eine BG UV Rente (20 % von Hundert) von 432 Euro. Zähle ich vieleicht dann als Rentner und falle ich dann in einen Rentner KV u. PV Tarif.
Wenn ja wie hoch ist dieser.


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung des Einsatzes.

Grundsätzlich können Sie über Ihre Frau in der GKV familienversichert werden, dies ist auch bei einem Alter über 55 möglich.

Ihre BG Rente ist zwar Einkommen, wird aber bei 20 % nur zu einem Drittel angerechnet. Sie liegen also nicht über 400 € im Monat und sind daher nicht selbst krankenversicherungspflichtig.

Da Ihre Frau pflichtversichert ist, können Sie in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Sollte die Krankenversicherung wider erwarten eine Beitrgspflicht annehmen, müssten Sie den Mindestbeitrag zahlen.





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