Krankenkassenbeiträge Arbeitgeber Insolvenz
| 05.12.2011 18:09 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2003 ging ich in die Regelinsolvenz.
Dank eines schlechten Steuerberaters wurden die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im letzten Monat vor der Inso nicht rechtzeitig abgeführt.
Ich habe die Forderung als Forderung aus unerlaubter Handlung anerkannt (rund 540 EUR).
Das reine Insolvenzverfahren dauerte 6 Jahre, ich hatte daher keine Wohlverhaltensperiode. Schlußtermin und Restschuldbefreiung wurden 2009 nach genau 6 Jahren und 1 Monat in einem Termin erledigt.
Während dieser Zeit war ich faktisch vom Gesetz her zahlungsunfähig, da Überschüsse gepfändet wurden.
Im März 2011 trat die Krankenkasse AOK Nord-West an mich heran und verlangte die gesamte Summe zzgl. 4% Säumniszuschläge seit 2003.
Gemäß dieser Antwort
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=139979&rechtcheck=2
wäre ein Säumniszuschlag von 2% gängige Rechtsprechung.
Ich habe die Hautforderung nun getilgt, bisher aber keine weitere Forderungsaufstellung erhalten.
Leider konnte ich im Internet keine genauen Angaben zu den Säumniszuschlägen finden.
Werden die 4% (2%) jährlich oder monatlich erhoben?
Werden die immer nur auf die Hauptforderung berechnet, oder auf den kompletten Betrag (Hauptforderung + Säumniszuschlag Vormonat)?
Trifft ersteres zu, wären aus den 540 EUR ja bereits weit über 20.000 EUR geworden und in meinem Leben nicht mehr abzahlbar, da dann jeden Monat rund 1000 EUR weitere Zuschläge auflaufen würden.
In diesem Fall würde ich die Zahlungen sofort einstellen, da ich sowieso unter dem Pfändungsfreibetrag verdiene.
Bitte berechnen Sie mir überschlagsweise mit welcher Restforderung ich höchstens und wenigstens zu rechnen habe (4% und 2%).
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
05.12.2011 | 18:22









