Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Krankenkasse.
Hallo !
Ich habe nun eine Schreiben vom Sozialgericht erhalten nachdem ich sämtliche Papiere eingereicht habe.
In diesem steht folgendes:
Mit Schreiben vom 28.11. .... am 30.11.2011 eingegangen, haben Sie sowohl einen Eilantrag gestell, als auch eine Feststellungsklage erhoben.
2 Aktenzeichen
Das Gericht weist sie darauf hin, dass das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, da eine Eilbedürftigkeit nicht besteht.
Das wäre aber Vorraussetzung.
Es geht nach Ihren Angaben um eine Kostenerstattung.
Die Behandlung der Quecksilbervergiftung ist, soweit ersichtlich, bereits erfolgt. --- Stimmt nicht, fängt erst an ---
Sie können daher auch nicht in einer existenzbedrohenden Lage sein die eine Eilentscheidung erfordern könnte.
Insoweit wird empfohlen, den Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren innerhalb einer Woche zurückzunehmen.
Ihr Klageverfahren würde selbstverständlich fortgeführt, wobei über die Erfolgsaussicht im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden kann.
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Soll heißen ich werde nun hier auch noch bestraft weil es ich so gutmütig war und versucht habe alles im Voraus mit der Krankenkasse zu regeln bevor ich vor Gericht ziehe.
Des weiteren sieht es so aus als ob man sich nun sagt, die hat das Geld schon bezahlt, also was will sie noch. Da kann es ihr ja nicht so schlecht gehen.
Es geht hier um 620 Euro !!!
Ich bin Mindestverdiener mit 440 Euro im Monat sodass ich als Zuschuss Hartz 4 erhalte um meine Miete zahlen zu können.
An manchen Tagen muss ich also überlegen ob ich etwas esse oder meine Medikamente nehme.
Nehme ich meine Medikamente nicht, steigt der Nierenwert erneut in den 3000er Bereich, welchen ich erstmals dank der Tabletten seit 16 Jahren nun im 200 - 2000er Bereich habe.
Kann ich die Tabletten nicht mehr nehmen weil ich das Geld dazu nicht mehr habe werde ich wohl auf Dauer gesehen in Dialyse gehen was dann die Krankenkasse hoffentlich übernehmen muss.
Was ist also wirtschaftlicher ?
Des weiteren kann hier nicht die Rede davon sein, dass die Behandlung meiner Quecksilbervergiftung abgeschlossen ist.
Im Gegenteil, sie fängt erst an.
Es müssen also noch 4 weitere Füllungen entfernt werden, da weiterhin eine unnormale Schleimhautschwellung besteht, stets Schleimhauterkrankungen behandelt werden mussten (laut Bonusheft) und die Erstickungsanfälle nach jedem Essen nach wie vor vorhanden sind.
Die laut WHO abgegebene Menge an Quecksilber beim Kauen ist zudem weit überschritten, und der Epikutantest war positiv sodass allein schon die Allergie selbst solange noch besteht bis die Füllungen entfernt worden sind.
Heißt es doch das auslösende Allergen strikt zu meiden.
Dies kann ich nicht, weil es noch immer in meinem Körper sitzt.
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Was soll ich nun antworten ?
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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