Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema Krankenkasse.
Ich habe eine unbefristete Schwerbehinderung 50% mit erheblicher Gehbehinderung "G".
Ursächlich war ein Arbeitsunfall in 2006. Daraus erhalte ich eine Unfallrente.
Die BG hat alle weiteren Leistungen eingestellt da ich austherapiert und Rentner bin. Ich bin auch voller Erwerbsminderungsrenter DRV Bund.
Ich habe extreme Dauerschmerzen im Fuß und Rücken. Dafür benötige ich mindestens je einmal pro Woche je eine Krankengymnastik / Physiotherapieanwendung für den Fuß und für den Rücken. Die gesetzliche Krankenkasse sagt es gebe keine Vereinbarungen. Das müsse der Arzt jeweils
entscheiden. Alle Ärzte haben Budgetprobleme und geben meist maximal 3 Rezepte mit 6 Anwendungen. Ich brauche jedoch pro Quartal 20 Anwendungen.
10 für den Fuß und 10 für den Rücken.
Daher muss ich von Arzt zu Arzt laufen um das nächste Rezept zu bekommen. Die Wartezeiten bei Fachärzten liegen oft bei mehreren Monaten.
Die Fachärzte wollen das ich starke Schmerzmittel dauerhaft einnehme bzw. Antidrepressiva dauerhaft einnehme. Hier habe ich bedenken das ich neue Probleme bekomme wie Leberschäden etc..
Meine Probleme sind wohl chronisch und werden niemals besser werden.
Gibt es eine Möglichkeit, Vereinbarung oder ein Gesetz das die Krankenkasse einen Arzt, idealerweise sogar meinen Hausarzt von der Budgeteinschränkung für Heilmittel freistellt? Dann muss ich mir nicht laufend neue Ärzte suchen und betteln für die nächsten Anwendungen.
Antwort geschrieben am 18.10.2011 14:43:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Eisenberger Straße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Tel: 036421 / 24930, Fax: 036421 / 24933
Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 34
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Es gibt bei manchen Krankenkassen die Möglichkeit, eine sog. „Kostenerstattung" zu vereinbaren.
Wenn Sie dann die Krankengymnastik für den Fuß/Rücken erhalten haben, bekommen Sie von dem Arzt eine individuelle Rechnung. Ihre Krankenkasse würde hierzu nur den gesetzlich vorgesehenen Anteil zahlen. Die Differenz bei der Kostenerstattung sollten Sie sodann durch eine private ambulante Zusatzversicherung abdecken.
Bei Ihren Beschwerden und den geschildertem Sachverhalt erscheint eine solche Zusatzversicherung sinnvoll.
Ansonsten gibt es leider kein Gesetz oder Ähnliches, das die Krankenkasse Ihren Hausarzt von der Budgetbeschränkung für Heilmittel freistellt.
Eventuell könnten Sie sich die von Ihnen beschriebenen 20 Anwendungen pro Quartal fachärztlich bescheinigen lassen, dass diese zur vollen Genesung und Heilung notwendig sind und sodann bei der Krankenkasse Aufstockung der Heilmittel beantragen. Denn die Entscheidung über die Notwendigkeit von Heilmitteln liegt allein beim behandelnden Arzt.
Hierzu müssten Sie genau darlegen, dass durch 3 Rezepte mit 6 Anwendungen Ihre chronischen Dauerschmerzen nicht ausreichend geheilt werden. Dies halte ich aber eher wenig erfolgversprechend, da das Versorgungssystem gebunden ist an das System der Heilmittel-Verordnungen, Richtlinien und Richtgrößen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.
Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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07749 Jena
Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.10.2011 16:02:36
Sehr geehrte Frau Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin männlich, 51 Jahre und habe soeben gerechnet. Eine ambulante Zusatzversicherung kostet ca. 150 Euro im Monat.
Im Quartal also 450 Euro. Die Krankengymnastik
bei reiner Privatabrechnung 20 Anwendungen
je ca. 19 Euro, also 380 Euro im Quartal.
Abgesehen davon schließen die Versicherungen
gerne Vorerkrankungen aus.
Diese Variante ist wohl nicht sinnvoll.
Meine Nachfrage bezüglich einer Kostenerstattung.
Meine Krankenkasse lässt eine Wahl Kostenerstattung, auch teilweise für Heilmittel zu.
Ich verstehe das so, dass mein Hausarzt mir die
ärztliche Verordnung (kein ins Budget fallendes Rezept) geben müsste. Das wäre kein Problem. Ich rechne dann privat mit dem Physiotherapeuten ab. Die Krankenkasse erstattet mir einen Teil. Die Differenz zahle ich dann privat.
Diese Variante wäre wohl kostengünstiger als eine
Zusatzversicherung.
Ich sehe nur den Vorteil / Unterschied für die Krankenkasse nicht? Auf Rezept zahlt diese doch
auch einen Teil.
Danke.
Sehr geehrte Frau Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin männlich, 51 Jahre und habe soeben gerechnet. Eine ambulante Zusatzversicherung kostet ca. 150 Euro im Monat.
Im Quartal also 450 Euro. Die Krankengymnastik
bei reiner Privatabrechnung 20 Anwendungen
je ca. 19 Euro, also 380 Euro im Quartal.
Abgesehen davon schließen die Versicherungen
gerne Vorerkrankungen aus.
Diese Variante ist wohl nicht sinnvoll.
Meine Nachfrage bezüglich einer Kostenerstattung.
Meine Krankenkasse lässt eine Wahl Kostenerstattung, auch teilweise für Heilmittel zu.
Ich verstehe das so, dass mein Hausarzt mir die
ärztliche Verordnung (kein ins Budget fallendes Rezept) geben müsste. Das wäre kein Problem. Ich rechne dann privat mit dem Physiotherapeuten ab. Die Krankenkasse erstattet mir einen Teil. Die Differenz zahle ich dann privat.
Diese Variante wäre wohl kostengünstiger als eine
Zusatzversicherung.
Ich sehe nur den Vorteil / Unterschied für die Krankenkasse nicht? Auf Rezept zahlt diese doch
auch einen Teil.
Danke.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.10.2011 10:33:56
Werter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Die von Ihnen zweite aufgeführte Variante wäre in der Tat für Sie kostengünstiger.
Sie bezahlen also Ihre Rechnung direkt an den Physiotherapeuten und lassen sich den erstattungsfähigen Anteil durch Ihre Krankenkasse erstatten. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dabei nur Leistungen, die nach dem Gesetz (§ 12 SGB V) wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckdienlich sind abzüglich einer Verwaltungsgebühr von ca. 5-10 Prozent.
Einige Krankenkassen haben spezielle Formulare, durch die das Kostenerstattungsprinzip beantragt wird.
So kann Ihnen Ihr Physiotherapeut eine Reihe zusätzlicher Behandlungen anbieten.
Der Unterschied, den Sie ansprachen, ist der, dass durch eine Vervielfachung des GOÄ-Satzes ein höherer Betrag in Rechnungs gestellt wird. Der Betrag, welchen die gesetzliche Krankenkasse übernehmen, reicht nicht aus, diese bessere medizinische Versorgung zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin
Werter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage darf ich wie folgt Stellung nehmen:
Die von Ihnen zweite aufgeführte Variante wäre in der Tat für Sie kostengünstiger.
Sie bezahlen also Ihre Rechnung direkt an den Physiotherapeuten und lassen sich den erstattungsfähigen Anteil durch Ihre Krankenkasse erstatten. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dabei nur Leistungen, die nach dem Gesetz (§ 12 SGB V) wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckdienlich sind abzüglich einer Verwaltungsgebühr von ca. 5-10 Prozent.
Einige Krankenkassen haben spezielle Formulare, durch die das Kostenerstattungsprinzip beantragt wird.
So kann Ihnen Ihr Physiotherapeut eine Reihe zusätzlicher Behandlungen anbieten.
Der Unterschied, den Sie ansprachen, ist der, dass durch eine Vervielfachung des GOÄ-Satzes ein höherer Betrag in Rechnungs gestellt wird. Der Betrag, welchen die gesetzliche Krankenkasse übernehmen, reicht nicht aus, diese bessere medizinische Versorgung zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin
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