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Krankenkasse - keine beitragsrückerstattung 2009


07.02.2010 20:56 |
Preis: ***,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer




Hallo,

habe Anfang des Monats ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, in diesem sie mir mitteilte, daß auf Grund der wirtschaftlichen Lage, für 2009 keine Beitragsrückerstattung erfolgt.
Ich hatte für 2009 keine Rechnungen eingereicht und rechnete deshalb mit einer Rückerstattung des Beitrages für 3 Monate, wie es mir bei Vertragsabschluß 2006 zugesichert wurde.
Es handelt sich hierbei um die Bayerische Beamtenkrankenkasse.
Genauere Vertragsbedingungen sind mir leider nicht bekannt
Muß ich mich damit abfinden oder gibt es die Chance einer Klage?
Kann ich die zurückgehaltenen Rechnungen für 2009 jetzt noch geltend machen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Krankenkasse
08.02.2010 | 07:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
143 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen hier unterscheiden zwischen einer erfolgs- und einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist u.a. auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens, denn nur wenn mit den Geldern der Kunden Gewinne erzielt wurden, kann auch der Kunde in den Genuss der Beitragsrückerstattung gelangen.
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ist unabhängig vom Unternehmenserfolg. Tariflich wird ein Betrag für jeden Kunden garantiert, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden.

Aufgrund des Schreibens der Versicherung dürfte hier bei Ihnen eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorliegen, dann ist das Handeln Ihrer Versicherung auch rechtlich in Ordnung. Genaueres zur Beitragsrückerstattung Ihres Tarifes können Sie in Ihren Tarifbedingungen nachlesen.

Für die Rechnungen gilt, dass diese in der Regel bis zu den ersten 3 Monaten des Folgejahres problemlos eingereicht werden können.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Waldstetten

143 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Kaufrecht