ich hatte vor knapp 14 Tagen eine OP, wo mir die Mandeln entfernt wurden.
Nach 10 Tagen ist eine Aterie wieder aufgegangen, woran ich beinahe verblutet bin.
Wir stiegen ins Auto, und fuhren das nächste KH an ( dort wurde die Mandel OP durchgeführt) dass ja gerade mal 7 km von unserem Standort entfernt war! Unterwegs nahm mein Mann Kontakt zu der Notaufnahme auf, da es wirklich erforderlich war, dass ein OP Team bereit gestellt wird! Es wurde uns gesagt : " Wir haben keine HNO Abteilung, fahren sie ins nächste Krankenhaus" (46km entfernt) mein Mann antwortete, dass ich es bis dahin, sich nicht schaffen würde, denn das ganze Blut hindert mich zunehmend ans Atmen und ich verliere zu viel Blut. "Nein, hier definitiv nicht, fahren sie weiter" .
Wir fuhren also völlig in Panik das nächste KH an, wo zu unserem Glück das Team bereitstand um sofort zu Operieren. Ich muss dazusagen, dass wir bisher auf dieser Strecke IMMER Stau hatten! Zu unserem Glück, an diesem Tag erstmalig nicht!!!
Nach der OP, sprach ich mit den Ärzten, die mich ungläubig anschauten! Denn aus meinem Magen wurden 2,5 Liter Blut gepumpt und unterwegs (ich blutete bis zur OP 45min) verlor ich sicher auch nochmal 1 Liter, wenn nicht noch mehr! Es war also unglaublich knapp und ich hätte im Fall eines Staus, diese Geschichte definitiv nicht überlebt! Eine klassische unterlassene Hilfeleistung?!
So, da Frage ich nun, muss ich dass so hinnehmen ?! Wie muss ich handeln?!
(wir sind in einer Rechtschutz)
Glg
Natascha
Antwort geschrieben am 02.10.2011 15:10:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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zunächst hoffe ich, dass es Ihnen besser geht und wünsche gute Besserung.
Die Vorgehensweise des Krankenhauses ist in der Tat so nicht hinnehmbar, zumal in diesem Krankenhaus nach Ihrer Sachverhaltsschilderung die Erst-OP durchgeführt worden ist.
Gerade bei dieser Art der OP besteht die Gefahr einer Nachblutung, die sich bei Ihnen leider verwirklicht hat, so dass das Krankenhaus insoweit - wenn es die Erst-OP durchführt - Vorsorge für diese Art der Notfälle treffen muss.
Auf dieses Organisationsverschulden könnten Sie Ihre Ansprüche ebenso aufbauen, wie auf die unterlassene Erstversorgung bei der Nachblutung - beides entspricht nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst und wird Schadensersatzansprüche dem Grunde nach begründen.
Der Umfang und die Höhe kann im Rahmen einer ERSTberatung ohne Kenntnis aller Umstände nicht geschätzt werden; dazu bedarf es einer weitergehenden, individuellen Beratung.
Fraglich ist hier, warum der Rechtsschutzversicherer nicht eingreifen soll; lassen Sie den Vertrag bitte ergänzend prüfen, da im Aktivverfahren von Schadensersatzansprüche eigentlich Kostenzusage zu erteilen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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