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Frage geschrieben am 14.11.2010 07:38:02

Krankengeld bei Kurzarbeit

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1594
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich bin seit kurzem Erkrankt.Unsere Firma hat vom letzten Jahr bis Ende September 2011Kurzarbeit. Zahlt der Arbeitgeber Krankengeld (gekürztes)oder das Arbeitsamt?Wie Hoch ist dieses? Wie Kurzarbeitergeld ?Danke


Antwort geschrieben am 14.11.2010 08:35:37
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich muss ein Kurzarbeiter, welcher über einen längeren Zeitraum krank wird, keine Einbußen beim Krankengeld fürchten. Bei der Kurzarbeit richtet sich die Höhe des Krankengelds nach dem bisherigen Entgelt und nicht nach der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Es gilt § 47b SGB V ( 3 ) Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Kurzarbeitergeld:
(3) Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet.

Deshalb treten auch bei Kurzarbeit alle normalen Folgen eine Erkrankung ein. Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit erhalten Sie vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen Lohn oder Gehalt weiter. Anschließend erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Das Krankengeld ist einschließlich Lohn- oder Gehaltsfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.11.2010 08:55:21

Besten Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe, erhalte ich vom Arbeitgeber, die gleiche "Lohnfortzahlung" als wenn keine Kurzarbeit wäre. Ist dies korekt ?Danke
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.11.2010 09:10:06

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld unterscheiden.

Vom Beginn einer Kurzarbeit an, zahlt der Arbeitgeber ja den Kurzarbeiterlohn. Kommt es zu einer Krankheit im Verlaufe der Kurzarbeitsregelung, besteht ein Anspruch auf einen Krankengeld-Zuschuss, der vom Arbeitgeber zu übernehmen ist.
Das Krankengeld wird also um den Betrag ergänzt, welcher der Höhe nach bei Arbeitsfähigkeit zu zahlenden Kurzarbeitergeld entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt

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Krankengeld bei Kurzarbeit | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-11-14
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