Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
| 03.03.2010 09:34 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Carolin Richter
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Guten Tag, zum 31.03.10 habe ich meine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (Einzelhandel) erhalten, und ich kann damit leben. Arbeitslos zum 1.4. habe ich mich auch schon bei der Arbeits-Agentur gemeldet.
Jetzt bin ich krankgeschrieben, und werde das auch noch die nächsten bestimmt acht Wochen bleiben.
Habe ich Anspruch auf Krankengeld (ges. Krankenkasse) ab dem 1.4.?
Oder eher Anspruch auf ALG I ? Ich war 15 Monate beschäftigt.
Darf ich in dieser Zeit umziehen von Niedersachsen nach Bremen?
Und wäre es leichter, die Kündigung verliefe in gegenseitigem Einvernehmen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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