Krankengeld
19.01.2009 17:20 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
Ich habe eine Frage bezüglich der Krankengeldzahlung. Ich bin seit 27.10.08 krankgeschrieben weiterhin habe ich einen Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung gestellt. Die Reha wurde bewilligt jedoch nicht an dem Ort für den sie beantragt wurde. Hier hatte ich Widerspruch eingereicht der noch nicht abschliessend bearbeitet ist.
Seit 09.12.2008 habe ich Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse hatte mir zwischenzeitlich mitgeteilt dass ich nur noch eingeschränkte Gestaltungsrechte auf meinen Rehaantrag habe. Ich dürfe den Antrag nicht zurücknehmen und nicht verändern.
Weiterhin behauptet die Krankenkasse sie hätte mich schriftl. über einen vorgezogenen Termin informiert und mir gleichzeitig eine Rechtsfolgenbelehrung (§66 SGB I) zugesendet. Dieses Schreiben ist mir nie zugegangen. Die Krankenkasse hat mir nun mitgeteilt dass sie beabsichtigt die Krankengeldzahlung einzustellen. Hierzu habe ich Widerspruch eingereicht und die Krankenkasse informiert dass ich besagtes Schreiben nicht erhalten habe. Auch hier steht eine Antwort immer noch aus.
Frage: Kann die Krankenkasse so einfach die Krankengeldzahlung einstellen? Da ich zur Zeit ohne finanzielle Mittel da stehe, stehe ich vor einem Gang zu Gericht. Wie ist die Rechtslage. Macht es Sinn bei Gericht Klage mit einer Einstweiligen Anordnung zuerheben? Ich bin mir keiner Schuld bewusst da ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin.
Vielen Dank für ihre Mühe.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 39 weitere Antworten zum Thema:
Krankengeld
Krankengeld








