Kraftfahrzeugdiebstahl / Urkundenfälschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bruder hat vor ca. 3 1/2 Jahren mit einem verfälschten Führerschein bei einer bekannten Autovermietung ein Kraftfahrzeug angeliehen und dieses nicht zu vereinbarten Frist zurückgebracht.
Samt Fahrzeug ist er damals in die Tschechische Republik geflohen und hat es dort bei Bekannten - die von der Straftat nichts wissen - untergestellt.
Nachdem er aufgrund anderer Vergehen (meines Wissens nach kleinere BtM Delikte) in Deutschland per Haftbefehl gesucht wurde, ist er zurück gekommen und hat sich gestellt. Daraufhin wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und er im darauffolgenden Jahr zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Seitdem hat er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Meine Frage ist nun, wann das Anfangs gennante Delikt verjährt und ob der Wagen nach Ablaufen der Verjährungsfrist in Deutschland verkauft werden könnte ohne das der Verkäufer von den Behörden wegen eines neuen Vergehens angeklagt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 02.07.2011 08:10:00
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