Kostenvoranschlag zu Rechtsberatung Familienrecht
15.12.2005 13:05
| Preis:
***,00 € |
Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Ich habe mich mit der Frage zu meiner rechtlichen Situation bei einer eventuellen
Trennung an einen RA gewandt. Es wurden mir Kosten von 190 EUR für die Beratung genannt. Ich habe darauf hin meine Unterlagen eingereicht und erhielt ohne weitere Absprache eine Rechnung für die anwaltliche Tätigkeit in Höhe von ca. 2.000 EUR.
Gibt es im Bereich der Rechtsberatung ein Recht des Kunden auf einen Kostenvoranschlag, bzw. eine Information über die zu erwartenden Kosten bevor der Rechtsanwalt seine Arbeit ausführt und habe ich ein Einspruchsrecht aufgrund der mangelnden Information?
Vielen Dank
15.12.2005 | 16:38
Antwort
von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
289 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie nach den Kosten gefragt haben, musste Ihnen der Rechtsanwalt diese korrekt (jedenfalls deren ungefähre Größenordnung) mitteilen. Der Betrag von 190,00 EUR fällt üblicherweise für eine Erstberatung von Verbrauchern an (es handelt sich hierbei um den Betrag, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz von Verbrauchern für eine Erstberatung maximal verlangt werden kann). Wenn Sie nicht nur zu einer Erstberatung bei dem Rechtsanwalt vorgesprochen haben, sondern im Anschluss an diese Erstberatung noch Unterlagen zur weiteren Prüfung bei dem Rechtsanwalt eingereicht haben, dann haben Sie den Rahmen der Erstberatung überschritten, womit weitere Honoraransprüche des Anwalts angefallen wären.
Wenn sich Ihre Frage nach den Kosten nicht nur auf die Erstberatung, sondern auf die gesamte Tätigkeit des Anwalts bezog, dann können Sie der Rechnung des Anwalts entgegenhalten, dass der Anwalt angegeben hat, die Rechnungssumme werde nur 190,00 EUR betragen. Wenn sich Ihre Frage nach den Kosten aber allein auf die Erstberatung bezog und nicht auf die darauffolgenden Tätigkeiten des Anwalts, dann werden Sie wohl in den sauren Apfel beißen müssen. In diesem Fall können Sie eventuell noch etwas mit dem Rechtsanwalt verhandeln, ob dieser seine Rechnung reduziert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)