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Kostenaufteilung bei Zaunerneuerung


| 30.09.2010 20:50 |
Preis: ***,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen zwei bebauten Grundstücken steht auf der Grundstücksgrenze ein sehr alter, kaputter Zaun. Mit Zustimmung des Nachbarn habe ich den Zaun komplett erneuert, ersetzt.
Nun weigert sich dieser sich an den Kosten zu beteiligen da er der Meinung ist das jeder Grundstückseigentümer für den Zaun zur Straße und jeweils nur für eine Seite seines Grundstücks verantwortlich ist.
Ist das so?
Wie ist in Bayern die rechtliche Lage und wie sind die Kosten zu teilen.
Wo steht das (Gesetz, etc.)?

30.09.2010 | 21:40

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
940 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


falls Bebauungspläne oder Ortssatzungen Vorschriften zur Einfriedung und auch der Kostentragungspflicht enthalten, sind diese zu beachten, so dass zunächst bei der Gemeinde dieses zu hinterfragen wäre.


Sind dort keine Regelungen enthalten, greift für Ihr Bundesland dann §§ 922, 921 BGB und die Kosten für die Erneuerung sind bei einem gemeinschaftlichen Zaun zu gleichen Teilen zu tragen, müssten also hälftig getragen werden.


Aber zunächst, wie oben erwähnt, sollte bei der Gemeinde nach B-Plan bzw. Satzung gefragt werden, da diese dann vorrangig wären.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 2010-09-30 | 21:52


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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht