meine Frage ist folgende: Wenn mein Vater wegen Demenz ins Altenheim umsiedeln muss, hat meine Mutter (die keine eigene Rente hat) einen Anspruch auf einen Teil der Rente, oder wird alles zur Deckung der Heimkosten herangezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg.
Mary0806
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Diese Antwort ist vom 9.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.03.2009 08:48:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Frank Dubbratz
Neustr. 32, 46535 Dinslaken, Tel: 02064 45 89 904, Fax: 02064 45 89 906
Arbeitsrecht, Familienrecht, Nachbarschaftsrecht, Straßenverkehrsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bewertungen: 58
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die von Ihnen gestellte Frage möchte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowei Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Tatsächlich wird die Rente Ihres Vaters zunächst in vollem Umfang zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Ihre Mutter hat keinen Anspruch auf einen Teil der Rente.
Die Ursache dafür liegt in der Tatsache begründet, dass Ihre Mutter in dem geschilderten Fall "lediglich" einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann hat. Voraussetzung des Unterhaltsanspruches ist aber, dass der zum Unterhalt verpflichtet selbst leistungsfähig ist, § 1603 Abs. 1 BGB. Soweit er seine Rente aber zur Deckung der Heimkosten einsetzen muss, ist diese Leistungsfähigkeit gerade nicht gegeben.
Soweit Ihre Mutter dann über kein eigenes Einkommen verfügt, sollte Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen, falls keine Möglichkeit besteht, den Lebensunterhalt aus anderen Mitteln zu bestreiten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinem Rechtsrat geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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