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Kosten im Zuge eines Hausverkaufs nach Erbfall


| 15.06.2012 15:44 |
Preis: 55,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

nach dem Tod unserer Mutter habe ich 2004 das Haus geerbt und war auch als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen (Zitat Testament: meinem Sohn (ich) vermache ich das Haus nebst Grundstück. Er soll seinen Geschwistern (X und Y)zu jewels einem Drittel des Wertes des Hauses nebst Grundstück ausbezahlen). Mir wurde im Testament von unserer Mutter eine Frist von 6 Jahren dafür eingeräumt. Mein lebender leiblicher Vater (meine Geschwister haben einen anderen)wurde als Testamentsvollstrecker benannt und hat lebenslanges Wohnrecht.

Im Jahr 2010 wurde das Haus bis auf einen kleinen Nebenanbau verkauft, worin mein Vater bis heute lebt. Dazu musste mein Vater das Wohnrecht abtreten. Ich bin nun Eigentümerin des kleinen Nebenanbaus.

Soweit zur Vorgeschichte, nun meinem Anliegen.

Der Käufer hatte Auflagen gemacht, ansonsten hätte er das Haus erst gar nicht gekauft.

- Notarkosten
- Renovierung der Böden im EG
- Erneuerung Fenster im EG
- Entsorgung Öltanks
- Trennung Wasser und Strom

Den Anforderungen habe ich folge geleistet und bin dafür alleine aufgekommen.
1. Hätte ich mir vorher ihr Einverständnis einholen müssen (zum Verkauf musste ich es ja nicht einholen)?
2. Mir wurde beim Notar vermittelt, daß diese Kosten den Anteil meiner Geschwister mindern. Ist das so richtig?

Zum anderen haben meine Geschwister ja noch immer ein Anrecht auf das restliche Eigentum.
3.Gibt es die Möglichkeit, meinen minderjährigen Kindern ein Wohnrecht einzutragen? Sie wurden in der Erbfolge (Testament), im Falle meines Todes direkt nach mir benannt, erst danach meine Geschwister.
4. Können meine Geschwister eine sofortige Ausbezahlung ihres Erbes verlangen?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 67 weitere Antworten zum Thema:
Erbfall Kosten
15.06.2012 | 16:46

Antwort

von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel
362 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

1.
Ein Einverständnis Ihrer Geschwister dürfte nicht erforderlich gewesen sein. Sie waren Alleineigentümerin des Hauses, nachdem es Ihnen vermacht worden war. Das Vermächtnis ist eine Einzelzuwendung eines Vermögensvorteils durch eine Verfügung von Todes wegen. Nach Erfüllung der Zuwendung ist das Vermächtnis erfüllt und der Vermögensvorteil, hier also das Haus, ist aus dem Nachlass ausgeschieden. Insoweit kann es hierauf keinen Zugriff mehr durch die Miterben geben. Daher kann auch keine Zustimmungsbedürftigkeit oder eine Genehmigungsbedürftigkeit geben.

2.
Laut Testament haben die Geschwister auch keinen Anspruch auf das Eigentum sondern einen reinen Zahlungsanspruch, der sich nach dem Wert des Aonjektes richtet. Wenn die Aufwendungen und Kosten Mängel betreffen, die bereits bei Übertragung vorhanden waren, dann ist dies bei der Wertermitung zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass das Objekt im Zuge der Übertragung bewertet worden ist, so dass die Bemessungsgrundlage für die jeweiligen Zahlungsansprüche zu einem Drittel klar ist.

3.
Als Alleineigentümerin können Sie über Ihr Eigentum frei verfügen und somit auch Wohnrechte einräumen.

4.
Nach dem Testament ist der Zahlungsanspruch binnen 6 Jahren zu bewirken. Somit ist dieser Zahlungsanspruch aus dem Jahre 2004 fällig. Ihre Geschwister haben daher einen entsprechenden Zahlungsanspruch.


Bewertung des Fragestellers 2012-06-15 | 16:54


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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Bedburg-Hau

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