Kosten für Hauswart in Betriebskostenabrechnung
07.03.2012 11:57 |
Preis: ***,00 € |
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Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling
Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung wurden auf Nachfragen die Hausmeisterkosten/-positionen wie folgt nachgereicht:
1 Objektbetreuung
1.1 Betreuungsleistungen
- Begehung des Objekts (Turnus: wöchentlich)
- Fegen Kellergang (Turnus: monatlich)
- Beseitigung Unrat Fußweg/Müllplatz (Turnus: wöchentlich)
- Kontrolle Heizungsanlage/Warmwasserbereitung (Turnus: wöchentlich)
- Reinigung Rückspülfilter Trinkwasser (Turnus: wöchentlich)
- Koordination Betriebsführung (Schornsteinfeger, Zählerablesung, Zählertausch, Heizungswartung, Mengenanpassung Abfallbehälter)
- Rufbereitschaft 24 h
Menge 12 Monate Einzelpreis ... Euro
Rechnungsbetrag ... Euro
Summe brutto ... Euro
Lohnanteil gem. §35a Abs.3 EStG .... Euro
Frage 1: Ist diese Auflistung inhaltlich korrekt bzw. sind alle benannten Positionen umlagefähig?
Frage 2: Ist dieser Aufgabenkatalog bzw. die Darstellung der Hauswarttätigkeiten auch formell korrekt oder müssen nicht umlagefähige Tätigkeiten explizit benannt werden?
Zudem wird von der gleichen Firma die Hausreinigung in der Betriebskostenabrechnung in gleicher Weise und separat abgerechnet.(Es handelt sich um ein Familienunternehmen des Vermieters)
Frage 3: Ist dies zulässig, zumal die Hausreinigung einen ähnlich hohen vierstelligen Betrag ausweist?
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
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