Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Kosten.
Hallo,
bei meinem Elternhaus ergibt sich folgendes Problem: Die Stromzufuhr erfolgt über einen Dachständer. Das Bürgermeisteramt hat jetzt beim Energieversorger veranlasst, daß in der Straße alle Dachständer abgebaut und die Stromkabel unterirdisch verlegt werden. Diese Maßnahme hat rein optische Gründe. Dadurch, daß die Hauptleitung dann nicht mehr im Dachgeschoß, sondern im Keller in's Haus geführt werden soll, ergeben sich im Haus sehr umfangreiche Umbauten an der elektrischen Anlage. Die Kosten für diese Umbauten im Haus sollen wir selbst tragen. Ich bin damit nicht einverstanden, denn die Ursache für diese Kosten habe ja nicht ich gesetzt, sondern der Energieversorger, bzw. die Gemeinde. Wenn ich ein Haus baue oder renoviere, ist es klar, daß ich diese Kosten tragen muß, ich bin ja dann der Auftraggeber. Nur in unserem Fall ist es ja anders. Ich habe diesen Umbau, der lediglich der Verschönerung des Ortsbilds dienen soll, nicht veranlasst; wir sind vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Müssen wir trotzdem die Kosten für die Umbauten im Haus selbst tragen? Herzlichen Dank im Voraus für eine Stellungnahme zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
H. Maier
Antwort geschrieben am 21.06.2010 16:09:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Sie haben dem E-Versorger früher einmal die Anschlusskosten bezahlt. Neue Anschlusskosten für Umbau darf er Ihnen nicht in Rechnung stellen, es sei denn, Ihr Vertrag mit dem Versorger würde das regeln.
Dass die Gemeinde das möchte, ist überhaupt noch kein Grund, dass Sie das auch bezahlen müssten.
Eine Zahlungsverpflichtung wäre nur auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage möglich, die ich so nicht erkennen kann.
Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Versorger nach, auf welcher Grundlage Sie zur Zahlung verpflichtet sein sollten.
Im Übrigen würde ich darauf bestehen, dass der Versorger an den alten Verteilerkasten bzw. die alte Panzersicherung anschließt, dann sollten Ihnen auch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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ra.zuern@gmail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.06.2010 16:41:16
Sehr geehrter Herr Zürn,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Kosten für den neuen Anschluß im Keller des Hauses übernimmt der E-Versorger. Es geht mir um die Kosten des Umbaus im Haus selbst, die das nach sich zieht. Im Haus sind 2 getrennte Etagenwohnungen, Dachgeschoß und Keller, und die gesamte Verkabelung ist auf "von oben nach unten" ausgelegt. Kommt die neue Panzersicherung in den Keller, müsste die komplette Verkabelung des Hauses auf "von unten nach oben" umgebaut werden, Kabelschächte sind keine vorhanden. Diese Kosten sollen wir selbst tragen.
Der Anschluß an die alte Panzersicherung unter dem Dach (ohne Umbau im Haus) wäre theoretisch möglich. Nur wird dann auf dem Grundstück ein einzelner Mast für unser Haus errichtet, um den Anschluß über den Dachständer zu ermöglichen. Das wäre natürlich eine Verschandelung, die viel schlimmer aussieht als die jetzige Dachständer-Lösung. Insofern haben wir jetzt anscheinend nur die Auswahl zwischen dieser üblen Einzelmast-Lösung, also einer erheblichen Verschlechterung, und einem Berg von noch nicht absehbaren Kosten. Ist das wirklich so?
Mit freundlichen Grüßen
H. Maier
Sehr geehrter Herr Zürn,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Kosten für den neuen Anschluß im Keller des Hauses übernimmt der E-Versorger. Es geht mir um die Kosten des Umbaus im Haus selbst, die das nach sich zieht. Im Haus sind 2 getrennte Etagenwohnungen, Dachgeschoß und Keller, und die gesamte Verkabelung ist auf "von oben nach unten" ausgelegt. Kommt die neue Panzersicherung in den Keller, müsste die komplette Verkabelung des Hauses auf "von unten nach oben" umgebaut werden, Kabelschächte sind keine vorhanden. Diese Kosten sollen wir selbst tragen.
Der Anschluß an die alte Panzersicherung unter dem Dach (ohne Umbau im Haus) wäre theoretisch möglich. Nur wird dann auf dem Grundstück ein einzelner Mast für unser Haus errichtet, um den Anschluß über den Dachständer zu ermöglichen. Das wäre natürlich eine Verschandelung, die viel schlimmer aussieht als die jetzige Dachständer-Lösung. Insofern haben wir jetzt anscheinend nur die Auswahl zwischen dieser üblen Einzelmast-Lösung, also einer erheblichen Verschlechterung, und einem Berg von noch nicht absehbaren Kosten. Ist das wirklich so?
Mit freundlichen Grüßen
H. Maier
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.06.2010 16:48:18
Sehr geehrter Fragesteller:
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Das war mir schon klar, deshalb habe ich Ihnen geschrieben, dass der Versorger seine Leitung nicht im Keller beenden darf, sondern selbst (von Außen kommend) an die bestehende Panzersicherung anschließen soll.
Dies ist möglich entweder im Haus oder alternativ am Haus (Unterputz oder Aufputz), keinesfalls mit einem Masten am Haus.
In vergleichbaren Fällen machen das die Versorger übrigens auch so.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller:
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Das war mir schon klar, deshalb habe ich Ihnen geschrieben, dass der Versorger seine Leitung nicht im Keller beenden darf, sondern selbst (von Außen kommend) an die bestehende Panzersicherung anschließen soll.
Dies ist möglich entweder im Haus oder alternativ am Haus (Unterputz oder Aufputz), keinesfalls mit einem Masten am Haus.
In vergleichbaren Fällen machen das die Versorger übrigens auch so.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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