Kosten Für renovierung Balkonverkleidung
01.05.2008 18:08 |
Preis: ***,00 € |
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| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller
| in unter 2 Stunden
Meine Mutter besitzt eine Wohnung mit Balkon im Dachgeschoß eines Mehrfamilienhauses.
Die Verkleidung auf dem Balkon zwischen Dachneigung und Boden (ca. 2 m²) wurde in Holz ausgeführt. Diese Holz ist jetzt verschimmelt und muß erneuert werden.
ANgeblich kann es sein, dass die Kosten nur von Ihr übernommen werden müssen undnicht von der Eigentümergemeinschaft gezahlt wird weil laut teilungsvertrag ´ der Wandputz und verkleidung sämtlicher zum Sondereigentum gehörenden Räume zum Sondereigentum gehören.
Die Verkleidung befindet sich im Außenbereich des Balkons und ist von der Straße sichtbar.
Müssen die Kosten aleine übernommen werden, oder werden diese auf die Hausgemainschaft umgelegt. Der Balkon ist doch kein eigener Raum.
Trifft nicht Ihr Problem?
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