Energis behauptet, dass die infolge eines Ortsnetzumbaus in Hausinstallationen anfallenden Kosten nicht vom Netzbetreiber, sondern vom jeweiligen Hauseigentümer zu tragen sind. Ich wiederum vertrete den Standpunkt, dass Energis laut Versorgungsvertrag zur vertragsgemässen Lieferung von Strom verpflichtet ist. Im Falle einer Stillegung des Freileitungsnetzes würde Energis sich vertragsbrüchig verhalten und Schadensersatzansprüche auslösen. Immerhin ändert Energis eine funktionierende Versorgungsleitung ohne Not, die zwingend Mitinhalt des laufenden Versorgungsvertrages ist. Bin ich tatsächlich verpflichtet, die aus einer nicht zwingend notwendigen baulichen Maßnahme des Netzbetreibers entstehenden Folgekosten für die Hausinstallation selbst zu tragen? Oder muss Energis für die Kosten der daraus resultierenden Hausinstallation aufkommen?
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Diese Antwort ist vom 8.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.03.2010 13:01:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, wie die vertragliche Grundlage für Ihre Stromversorgung ist.
Grundsätzlich gebe ich Ihnen allerdings recht, dass anfallende Kosten bis zum Verteilerkasten der Versorger zu tragen hat, wenn auf seinen Wunsch die Versorgung geändert wird.
Für eine genauere Beurteilung müssten Sie mir die vertraglichen Grundlagen zur Verfügung stellen.
Sie könnten auch eine Änderung verweigern, wenn Ihnen die Kosten nicht ersetzt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.03.2010 13:24:17
Wenn ich Sie also recht verstehe, zählen zu den Kosten die der Netzbetreiber zu tragen hat, alle Kosten bis zum Verteilerkasten. Dies würde also auch alle anfallenden Kosten beinhalten, die bei der notwendig werdenden Hausinstallation anfallen. Denn der Verteilerkasten sitzt derzeit im ersten OG meines Hauses, wodurch die Arbeiten an der Hausinstallation notwendig werden. Energis möchte in meinem Keller nun jedoch einen Sicherungskasten mit Panzersicherungen anbringen und auch nur bis zu diesem Arbeitsabschnitt die Kosten übernehmen. Bisher sind die Panzersicherungen in meinem Verteilerkasten untergebracht und nun habe ich die Sorge, dass sich der Versorger den Kosten hierdurch trickreich entziehen könnte, wenn ich dieser Installation zustimme. Sehe ich das richtig?
Wenn ich Sie also recht verstehe, zählen zu den Kosten die der Netzbetreiber zu tragen hat, alle Kosten bis zum Verteilerkasten. Dies würde also auch alle anfallenden Kosten beinhalten, die bei der notwendig werdenden Hausinstallation anfallen. Denn der Verteilerkasten sitzt derzeit im ersten OG meines Hauses, wodurch die Arbeiten an der Hausinstallation notwendig werden. Energis möchte in meinem Keller nun jedoch einen Sicherungskasten mit Panzersicherungen anbringen und auch nur bis zu diesem Arbeitsabschnitt die Kosten übernehmen. Bisher sind die Panzersicherungen in meinem Verteilerkasten untergebracht und nun habe ich die Sorge, dass sich der Versorger den Kosten hierdurch trickreich entziehen könnte, wenn ich dieser Installation zustimme. Sehe ich das richtig?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.03.2010 14:23:25
Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Nachfage wie folgt:
In erster Linie richtet es sich, wie gesaqgt, nach Ihrem vertag mit dem Versorger.
Bie einer Änderung durch den Versorger sollte aber schon auf deren Kosten der Anschluss an den alten Sicherungskasten oder zumindest die Panzersicherung hergestellt werden.
Wie gesagt, unter dem Vorbehalt Ihres Vertrages.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Nachfage wie folgt:
In erster Linie richtet es sich, wie gesaqgt, nach Ihrem vertag mit dem Versorger.
Bie einer Änderung durch den Versorger sollte aber schon auf deren Kosten der Anschluss an den alten Sicherungskasten oder zumindest die Panzersicherung hergestellt werden.
Wie gesagt, unter dem Vorbehalt Ihres Vertrages.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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