Kostenübernahme Wohnungsauflösung
27.11.2009 21:17 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Bundesland Hessen
Meine Eltern haben vor ca. 25 Jahren ein Haus gekauft. Dem Verkäufer wurde im Grundbuch ein Einsitzrecht eingetragen. Das Einsitzrecht wurde vor über 10 Jahren aus dem Grundbuch gelöscht. Seitdem wohnt der Mann kostenfrei ohne Mietvertrag oder sonstiger, schriftlicher Vereinbarung in der Wohnung. Meine Eltern haben mir das Haus vor ca. 3 Jahren überschrieben.
Der Mann hat eine lange Krankengeschichte (psychische Erkrankung) und ist jetzt seit ca. 7 Monaten fest in der Psychiatrie. Für ihn wurde vor einigen Jahren vom Gericht ein Vormund bestellt. Zuhause hatte er einen Betreuer, der sich regelmäßig um ihn kümmerte. In die Wohnung wird er nicht mehr zurückkehren. Er kommt auf Dauer in ein Pflegeheim. Die Rente deckt nicht die Kosten, die bisher angefallen sind und auch nicht die Kosten des Pflegeheims. Der Landeswohlfahrtsverband kümmert sich jetzt um die finanzielle Seite. Vermögen hat der Mann keins.
Jetzt geht es darum, dass die Wohnung aufgelöst werden soll. Meine Eltern wohnen in dem Haus und möchten zukünftig die Räumlichkeiten nutzen. Den einzigen Kontakt, den ich in dieser Angelegenheit bisher hatte, ist der Betreuer. Mit diesem habe ich heute gesprochen und er hat mir mitgeteilt, das ich mich um die Wohnungsräumung kümmern und die Kosten dafür tragen muß, da die Kosten der Pflege durch die Rente nicht gedeckt werden und der Landeswohlfahrtsverband die Hand auf den Einnahmen hält. Er würde dann bei einem Vororttermin die Sachen nach persönlichen und brauchbaren Dingen durchschauen.
Außerdem hat er mir angeboten eine Kündigung zu schreiben, damit ich etwas schriftliches in der Hand habe.
Es gibt kein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen meiner Familie und dem Mann.
Fragen:
1. Ist es richtig, dass ich mich um die Wohnungsauflösung kümmern und die Kosten tragen muß?
2. Was sollte ich in welcher Form (Kündigung, Wohnungsauflösungsersuchen …) schriftlich absichern?
Trifft nicht Ihr Problem?
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