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Frage geschrieben am 13.01.2012 20:46:57

Korrekte Diebstahlsicherung eines Motorrads auf einem offenen Anhänger

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 759
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wie sichere ich korrekt ein Motorrad auf einem Motorradanhänger, damit bei einem Diebstahl vom Anhänger trotzdem die Versicherung der Teilkasko einen Diebstahl übernimmt?

Das Problem ist, dass Motorräder beim korrekten Verladen auf dem Anhänger das Vorderrad gerade fixiert haben. Dadurch kann man die Lenkradsperre nicht einrasten lassen.

Ersatzweise kann man ein Motorrad durch eine optionale Alarmanlage oder ein Bremsscheibenschloss sichern.

Lt. Aussage der Versicherung (ist nicht im Kleingedruckten, sondern mündliche Aussage der Schadensabteilung - die Frage wurde aber sehr ernst genommen) ist eine Alarmanlage oder ein Bremsscheibenschloss kein vollwertiger Ersatz für die Lenkradsperre.

Lt. Aussage der Versicherung würde bei einem Diebstahl (selbst wenn eine Sicherung durch ein Bremsscheibenschloss oder optionale Alarmanlage) vom Anhänger eine Einzelfallprüfung stattfinden mit möglicher Kürzung bzw. Eliminierung der Ansprüche.

Gleichzeitig ist lt. Aussage der Versicherung das Motorrad versichert (solange nur das Lenkradschloss abgesperrt ist), selbst wenn der komplette Anhänger mit Motorrad gestohlen wird.

Die Versicherung schlägt daher vor, beim Parken (über Nacht) das Motorrad so auf den Anhänger zu stellen, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.

Dies ist (bei meinem Anhänger) möglich, aber realitätsfern. Das Anbringen eines Bremsscheibenschlosses (http://www.motoin.de/images/product_images/original_images/xena-xm14-bremsscheibenschloss-14388_0.jpg) ist dauerhaft eine wesentlich einfachere Möglichkeit und hat den gleichen Sicherungseffekt der Unbeweglichkeit.

Üblicherweise ist beim Anhänger die Ladung nicht versichert; daher muss sichergestellt sein, dass das Motorrad entsprechend den gesetzlichen bzw. Versicherungsregeln gesichert ist.

Meine Frage ist daher, ob es in diesem Zusammenhang Präzedenzfälle gibt, bzw. die Aussage der Versicherung überhaupt korrekt ist, bzw. es (versicherungs-)rechtliche Vorgaben gibt, wie ein Motorrad mindestens unter solchen Umständen auf einem Anhänger zu sichern ist?


Antwort geschrieben am 13.01.2012 22:55:21
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Vorneweg möchte ich darauf hinweisen, dass durch Ihre Fragen mehrere Versicherungen angesprochen werden. Auf diese kann nur im Allgemeinen eingegangen werden. Letztlich ist eine konkrete Prüfung nur bei Vorliegen aller Vertragsunterlagen inklusive der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen möglich.


Richtig ist zunächst, dass das Motorrad in der Regel nicht über eine Anhängerversicherung mitversichert ist. Genauso wenig ist das Motorrad über eine Versicherung des Zugwagens (PKW) mitversichert. Ladung wird von diesen grundsätzlich nicht erfasst. Das Motorrad auf dem Anhänger ist insoweit Ladung.

Möglich ist eine gesonderte Versicherung der Ladung, insbesondere über eine so genannte Transportversicherung. In diesem Rahmen wäre dann besonders und konkret zu prüfen, ob sie auch eingreift, wenn der (zumal offene) Anhänger geparkt ist oder die Versicherung nur im Falle des eigentlichen Transportvorgangs eingreift.


Ansonsten bleibt dann noch die Motorradversicherung.

Um gegen Diebstahl versichert zu sein, muss eine Kaskoversicherung bestehen. Hiervon gehe ich aus.

Ob die Lenkradsperre betätigt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem konkreten Versicherungsvertrag nebst Bedingungen. Falls die Versicherung dies verlangt, bestehen hiergegen zunächst keine Bedenken. Es kann dann ein vertraglicher Ausschluss bei Nichtbeachtung gelten.

Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, kommt es auf 61 VVG an. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt ohne Lenkradsperre, aber den beschriebenen Sicherungsmaßnahmen, ist mehr als zweifelhaft.

Ein wichtiges Thema ist das Belassen auf dem Anhänger. Dies ist bedenklich. Letztlich werden jegliche Sicherungen dadurch außer Kraft gesetzt. Die Zusage, dass gleichwohl Versichetungsschutz besteht, sollte schriftlich gefordert werden.

Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient dieses Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für eine weitere Prüfung (z.B. per Direktanfrage) und Ihre weitere Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie natürlich auch gerne von der Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.




Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Korrekte Diebstahlsicherung eines Motorrads auf einem offenen Anhänger | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2012-01-15
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