Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 15.01.2012 18:38:58

Kopplungsgeschäft Wohnungsmietvertrag plus Pkw Nutzung

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 452
Hallo zusammen,

Ixh habe ein leerstehendes Haus gekauft und hatte eigentlich vor die Wohnungen zu renovieren um sie dann zu vermieten. Jetzt kam mir die Idee die Wohnungen nicht zu renovieren und die Mieter damit zu uberzeugen, dass ich Ihnen 3 Jahre lang einen Kleinwagen anbiete (solange die Miete pünktlich gezahlt wird). Die Wohnungen sind in einem bewohnbaren Zustand haben nur normale Abnutzungsspuren und die Miete soll dem Hartz IV Satz entsprechen.

Viele Gruesse

Vermieter


Antwort geschrieben am 15.01.2012 19:08:22
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Sicherlich können Sie einen solchen Koppelungsvertrag mit den Mietern abschließen, ein gesetzliches Koppelungsverbot ist diesbezüglich nicht ersichtlich. Solche Koppelungsgeschäfte könnten nur dann nichtig bzw. sittenwidrig gemäß §§ 134, 138 BGB sein, sofern diese einen der Vertragspartner nicht nur unerheblich benachteiligen würden. Dies scheint hier jedoch auf den ersten Blick nicht einschlägig zu sein, jedenfalls solange Sie im Gegenzug für die Pkw-Nutzung nicht wesentliche Vertragspflichten als Vermieter auf die Mieter überwälzen zu versuchen. Ob dies allerdings rein praktisch überhaupt sinnvoll ist, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Denn Sie müssen bedenken, dass Sie das Nutzungsrecht dem Mieter dann auch solange nicht einseitig entziehen und somit über die Fahrzeuge wieder nach Belieben verfügen können, solange sich diese Mieter in Bezug auf den Mietvertrag vertragstreu verhalten. Beachten Sie auch, dass bei entsprechender Koppelung und Vertragsgestaltung der Pkw jeweils als mitvermietetes Objekt gelten könnte, so dass dann die Mieter auch in Bezug auf diese z.B. Gewährleistungsrechte geltend machen könnten. Zweckmäßigerweise wäre daher meines Erachtens doch eher eine Vertragsgestaltung zu wählen, welche keine Koppelung der Pkw-Nutzung an den Mietvertrag, sondern eine solche ggf. in einem gesonderten Vertrag regelt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Abend und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht letzten Monat:

10
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kopplungsgeschäft   Wohnungsmietvertrag   Pkw   Nutzung