Frage geschrieben am 17.08.2010 17:29:12
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kopie/Nachbau von Software
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 923Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Er verwendet in der Benutzungsoberläche zwar ein anderes Aussehen, Funktionen und Ideen sind jedoch fast komplett von uns übernommen worden.
Ist dies legal oder können wir uns hiergegen wehren?
Antwort geschrieben am 17.08.2010 18:22:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider sind die Funktionen und die Ideen einer Software nicht geschützt, weder durch Urheberrecht, noch durch Patentrecht. Sie können sich allenfalls dagegen wehren, wenn die Algorithmen eins zu eins kopiert wurden.
Eine einfache "Nach-Programmierung" ist nicht verboten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.09.2010 23:00:34
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Könnte man ggf. die sklavische Nachahmung geltend machen? Unser Programm ist bislang einmalig und Funktionsweisen wurden praktisch 1:1 übernommen. Die Oberfläche (GUI) weicht jedoch ab...
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Könnte man ggf. die sklavische Nachahmung geltend machen? Unser Programm ist bislang einmalig und Funktionsweisen wurden praktisch 1:1 übernommen. Die Oberfläche (GUI) weicht jedoch ab...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.09.2010 00:03:06
Sehr geehrter Ratsuchender,
die sklavische Nachahmung kann man leider nur im Bereich der Oberfläche geltend machen, im Bereich der Funktionen jedoch leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
die sklavische Nachahmung kann man leider nur im Bereich der Oberfläche geltend machen, im Bereich der Funktionen jedoch leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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