Frage geschrieben am 05.07.2010 11:16:08
Kooperation Bank - Finanzamt
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1232ich habe folgendes Problem:
im Rahmen einer Baufinanzierungsanfrage muss ich die letzten Einkommensteuerbescheide vorlegen, was prinzipiell kein Problem darstellt.
ABER:
seitens Finanzamt wurden mir bei der letzten Prüfung für 3 Jahre rückwirkend div. Sachen „aberkannt", was zu einer Nachzahlung führte die ich nun auf Raten abstottere.
Nun erzählte mir ein Bekannter, dass die Bank im Rahmen der Finanzierungsbearbeitung meine Steuerbescheide prüfen lässt, bzw. hierzu mit dem Finanzamt Rücksprache hält, was mir natürlich Kopfschmerzen bereiten würde: einerseits vereinbare ich Ratenzahlungen für die EkSt., andererseits will ich ein Haus finanzieren (wozu ich mein Sparbuch zwecks Eigenkapital auflöse) und da ist meine Angst dann, dass mir das Finanzamt die Ratenzahlung kündigt, bzw. das genannte Sparbuch erstmal einkassiert.
FRAGE ALSO:
hält die Bank tatsächlich Rücksprache mit dem Finanzamt?
Wäre prima, wenn mir da jemand helfen könnte – vielen Dank im Voraus.
Antwort geschrieben am 05.07.2010 14:03:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Internationales Gesellschaftsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 734
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Die Bank kann und wird keine Rückfrage bei dem Finanzamt halten. Da Sie die Steuerbescheide bei der Bank vorgelegt haben, wird diese davon ausgehen, dass es sich hierbei um die aktuell maßgebenden Steuerbescheide handelt und Ihre Kreditentscheidung entsprechend darauf ausrichten.
2. Seitens des Finanzamtes ist dieses gem. § 30 AO zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Selbst wenn das finanzierende Institut eine entsprechende Anfrage stellen würde, darf das Finanzamt keine Auskunft erteilen.
3. Zu beachten ist, dass Sie gegenüber der Bank verpflichte sind, die aktuellen Unterlagen vorzulegen, was auch für die Steuerbescheide gilt. Soweit nachgefragt wird, sind auch entsprechende Ratenzahlungsvereinbarungen anzugeben.
4. Seitens des Finanzamtes kann dieses die Ratenzahlung nicht kündigen bzw. das Sparbuch pfänden, wenn Sie bei dem Antrag auf Ratenzahlung dieses angegeben haben. Allerdings kann das Finanzamt von dem Huskauf erfahren, da durch das Finanzamt -runderwerbsteuerstelle - eine Unbedenklichkeitesbescheinigung ausgestellt wird, wenn die Grunderwerbsteuer von Ihnen gezahlt wurde. Hierbei kann eine Kontrollmitteilung an die Einkommenssteuerstelle erfolgen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
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