Kontovollmacht / Erbengemeinschaft
01.05.2011 15:59 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Hallo, ich habe für das Konto meines verstorbenen Vaters Kontovollmacht. Nun habe ich mir 50% des Vermögens durch die Bank überweisen lassen. Meine Schwester ist der zweite Teil unserer Erbengemeinschaft.
Das Testament besagt 50/50.
1) Bin ich verpflichtet, meine Schwester von dieser Transaktion zu unterrichten?
2) Kann ich meine Unterschrift verweigern, wenn meine Schwester ihre 50% haben möchte die noch auf dem Konto liegen?
Vielen Dank!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 165 weitere Antworten zum Thema:
Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft








