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Frage geschrieben am 03.02.2011 10:34:16

Kontosperrung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1405
Hallo, ich habe einige Tickets bei Ebaykleinanzeigen verkauft und das Geld auf meinem Bankkonto erhalten und die Tickets auch verschickt. Nun sind einige kaeuferbeschwerden angekommen die Karten sein nicht angekommen und diese haben dann auch Anzeige erstattet. Nun rief meine bank mich an waehrend ich im Urlaub bin dass mein Konto gesperrt sei und ich nicht an mein Guthaben rankomme.
Als Grund hiess es die Staatsanwaltschaft würde gegen mich ermitteln jedoch habe ich Zeugen die Bestaetigen dass die Karten verschickt wurden.
Nun sitze ich im Urlaub und komme nicht an mein Geld ran da auch meine Karte eingezogen wurde.
Darf die Bank einfach mein Konto sperren und mein Geld einbehalten nur wegen einer vermutung?
Es liegt meines Wissens nach kein Gerichtsurteil vor.

MfG


Antwort geschrieben am 03.02.2011 13:33:23
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Nach der Schilderung des Sachverhaltes von Ihnen, ist davon auszugehen, dass gegen Ihnen von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde wegen den Strafanzeigen. Es muss kein Gerichtsurteil vorliegen.

Die Ermittlung von Straftaten obliegt nach der Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft. Diese leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis vom Anfangsverdacht einer Straftat erhält, wenn also bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass jemand eine strafbare Handlung begangen hat. Die Staatsanwaltschaft kann also nicht einfach alleine Ermittlungen aufnehmen, sondern benötigt dazu einen konkreten Grund. Durch das Erfordernis des Anfangsverdachtes sollen die Bürger vor unberechtigten Eingriffen in ihre Privatsphäre geschützt werden: Niemand soll sich ohne irgendeinen Anlass einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen.

Erst nach Abschluss der Ermittlungen, haben Sie Zugriff auf das Konto. Natürlich müssen Sie eine Person beauftragen, damit auch falls nötig, Rechtsmittel etc. eingelegt werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ahmet Aktug
Rechtsanwalt



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