Als Grund hiess es die Staatsanwaltschaft würde gegen mich ermitteln jedoch habe ich Zeugen die Bestaetigen dass die Karten verschickt wurden.
Nun sitze ich im Urlaub und komme nicht an mein Geld ran da auch meine Karte eingezogen wurde.
Darf die Bank einfach mein Konto sperren und mein Geld einbehalten nur wegen einer vermutung?
Es liegt meines Wissens nach kein Gerichtsurteil vor.
MfG
Antwort geschrieben am 03.02.2011 13:33:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 14
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 14
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Nach der Schilderung des Sachverhaltes von Ihnen, ist davon auszugehen, dass gegen Ihnen von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde wegen den Strafanzeigen. Es muss kein Gerichtsurteil vorliegen.
Die Ermittlung von Straftaten obliegt nach der Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft. Diese leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis vom Anfangsverdacht einer Straftat erhält, wenn also bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass jemand eine strafbare Handlung begangen hat. Die Staatsanwaltschaft kann also nicht einfach alleine Ermittlungen aufnehmen, sondern benötigt dazu einen konkreten Grund. Durch das Erfordernis des Anfangsverdachtes sollen die Bürger vor unberechtigten Eingriffen in ihre Privatsphäre geschützt werden: Niemand soll sich ohne irgendeinen Anlass einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen.
Erst nach Abschluss der Ermittlungen, haben Sie Zugriff auf das Konto. Natürlich müssen Sie eine Person beauftragen, damit auch falls nötig, Rechtsmittel etc. eingelegt werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Aktug
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Aktug direkt

