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Frage geschrieben am 06.04.2007 21:18:00

Kontopfändung

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6643
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Abend,

entschuldigen Sie bitte meinen recht niedrigen Einsatz. Ich bin allein erziehende Mutter und meine finanz. Mittel sind bescheiden. Daher kann Sie leider nicht fürstlich bezahlen.

Mein Exmann hat seit Kurzem einen Titel gegen mich, den er sicher auch durchsetzen wird, falls ich nicht freiwillig zahle. Da er meine Bankverbindung kennt, wird er sicher den Weg der Kontopfändung wählen, da eine Lohnpfändung wg. der Pfändungsfreigrenze sicher erfolglos bleiben würde. Welche Konsequenzen hat eine Kontopfändung für mich (Bps. Sperrung des Dispo, oder gar Kündigung des Kontos,)? Soweit ich weiß, bleibt der Titel über 30 Jahre bestehen. Es erfolgt sicher ein Eintrag in die Schufa, der jegliche zukünftige Kreditgewährung unmöglich macht. Wie kann ich die Kontopfändung und somit ein finanzielles Fiasko vermeiden? Vermutlich nur, in dem ich ihm die Summe auszahle? Was raten Sie mir? Vielen Dank für Ihre Antwort.


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Diese Antwort ist vom 6.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.04.2007 21:48:22
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

Eine Pfändung können Sie im Vorfeld nur dadurch verhindern, indem Sie mit Ihrem Exmann eine einvernehmliche Regelung zur Rückzahlung seiner Forderung treffen oder die Forderung begleichen.

Soweit eine Kontopfändung bewirkt wird, führt diese nicht automatisch zur Kündigung des Dispos oder gar einer Kontokündigung. Eine Eintragung eines Negativvermerkes in Schufa ist bei einer Kontopfändung nicht automatisch zu vermuten.

Sicherlich wird die Bank Sie auf eine Rückführung des Dispos in angemessener Zeit ansprechen.

Soweit Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, wird auch eine Kontopfändung nicht zum Erfolg führen, da auf Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht die Kontopfändung aufzuheben ist. Aus dem gleichen Grund wird die Bank auch Ihr Einkommen nicht zur vollständigen Rückführung des Dispos verwenden können.

Zur Vermeidung einer Kontopfändung bleibt Ihnen daher nur die Möglichkeit eine einvernehmliche Einigung zu finden oder das Konto zu schließen, was allerdings durch die Notwendigkeit eines Gehaltskontos und dem vorhandenen Kontokorrentkredit nicht möglich ist.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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