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Frage geschrieben am 06.01.2011 21:50:36

Kontopfändung

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1594
Guten Tag,

habe eine eilige Frage, da bereits ein Zahlungsverbot auf dem Girokonto meiner Mutter bewirkt wurde.

Wir sind ziemlich Mittellos, deswegen kann ich nciht mehr als 35,00 hier anbieten.

Sachverhalt:

Meine Muttter hat vor dem Sozialgericht rückwirkend von 2004 bis heute eine Rente wegen ihrer gesundheitlichen Geschichten erstritten. Das Versorgungswerk wurde zu monatlichen Rentenzahlungen ab 2004 verurteilt und hat nun der erstrittenen Rentenbetrag ca. 70.000,00 € auf ihr Girokonto überwiesen bekommen.
Nun kommmt eine Gläubigerin daher und möchte den betrag pfänden und hat bereits ein Zahlungsverbot erwirkt.
Die Sparkasse weigert sich nun wegen dem Zahlungsverbot das Geld an meine Mutter auszu zahlen.

Wie kann meine Mutter schnell an ihr Geld kommen? was muss sie denn tun?

Würde es ihr vielleicht helfen nachträglich
das Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu deklarieren?

Muss die Bank nicht sowieso wegen §§ 54, 55 SGB die Gelder an meine Mama auszahlen?

Wenn das alles nicht geht, was kann meinen Mama denn für Schutzanträge stellen, damit sie das Geld retten kann?

Gibt es hier jemanden der sich mit dem neuen Zwangsvollstreckungsgesetz auskennt?

Ich brauche bitte ganz konkrete Lösungsvorschläge.




Antwort geschrieben am 07.01.2011 08:29:15
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.

Sinnvoll wäre in Ihrem Falle ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gem. § 850 k ZPO auf Freigabe des Kontos. Sollte die Zahlung der 70.000 € eine rückwirkende Beziehung von Sozialleistungen sein, sind diese tatsächlich gemäß § 54,55 SGB I unpfändbar. Im Rahmen des Freigabeantrags muss auf die Unpfändbarkeit der Bezüge hingewiesen werden. Von sich aus muss die Bank nicht ohne Weiteres das Geld an Ihre Mutter auszahlen, da die Bank keine Möglichkeit der rechtlichen Prüfung hinsichtlich der Kontopfändung hat.

In der Angelegenheit erscheint es aufgrund der Höhe des im Raume stehenden Betrags sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, stehe ich hierzu zur Verfügung. Sollten Sie aufgrund von Mittellosigkeit außerstande sein, die Anwaltskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und nötigenfalls Prozesskostenhilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt


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