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Frage geschrieben am 18.03.2010 18:49:36

Kontokündigung trotz anderslautender Vereinbarung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1269
Werte Rechtsbeistände,

vor kurzer Zeit erhielt ich durch einen Anruf bei meiner Bank die Information, dass mein Konto gekündigt sei. Meines Erachtens ist die Kündigung nicht rechtens. Das Konto ist ein Zweitkonto, kein Gehaltskonto. Im Folgenden schildere ich kurz den Sachverhalt.

Wegen eines Notfalls musste ich den Dispositionskredit meines Kontos (2000,00 EUR) ausschöpfen und mit ungefähr 500,00 EUR überziehen. Eine rasche Rückzahlung war angedacht.

Nach einem kurzfristigen Krankenhausaufenthalt bekam ich am Mittwoch den 24.02.2010 ein (erstes) Schreiben der Bank mit dem Betreff "Letzte Zahlungsaufforderung". Mir wurde eine Frist bis zum 26.02.2010 gesetzt, um den Rückstand auszugleichen. Andernfalls würde mein Konto gekündigt und die SCHUFA informiert.

Sofort nachdem ich das Schreiben gelesen hatte, rief ich bei der Bank an. Ich unterrichtete die Dame aus dem Kundencenter über meinen Krankenhausaufenthalt und meine Bereitschaft, den Betrag selbstverständlich schnellstmöglich zurückzahlen zu wollen. Aus Legimitationsgründen war zur weiteren Bearbeitung eine Telebanking PIN erforderlich, welche ich nicht zur Verfügung hatte und deren Versendung die Dame sofort veranlasste.

Im weiteren Verlauf machte ich die Dame auf die Dringlichkeit aufmerksam, dass ich den Rückstand laut Schreiben zwei Tage später bezahlt haben müsse, um einer Kontokündigung zu entgehen. Die Kundenbetreuerin, deren Name ich mir notiert habe, versicherte mir auf eindringliche Nachfrage hin, dass ich mich in einem Kulanzzeitraum befände und mir eine Kündigung definitiv nicht drohe, wenn ich mich nach Erhalt der Telebanking PIN sofort zurückmelden würde. Dem Antrag auf Ratenzahlung würde sicherlich entsprochen werden.

Sofort nach Erhalt der Telebanking PIN am darauffolgenden Montag, den 27.02.2010, rief ich wie vereinbart wieder meine Bank an, um die Ratenzahlung zu vereinbaren. Nach Abgleich meiner Daten wurde ich an die Inkasso-Abteilung weitergeleitet. In sehr rüdem Umgangston machte man mich darauf aufmerksam, dass mein Konto seit dem 26.02.2010 gekündigt sei. Ich erklärte, dass ich mich fristgerecht gemeldet und mit Frau X am 24.02. eine Vereinbarung getroffen hätte. Nach dem Satz "Die Dame aus dem Kundencenter kann so was gar nicht bestimmen" verlangte ich die vorgesetzte Person. Wiederum bestätigte man mir, dass die Aussage der Kollegin keinen rechtsverbindlichen Charakter hätte. Außerdem führte man als Grund der Nichtzurücknahme der Kündigung an, dass mein Konto in der Vergangenheit kaum oder keine Umsätze verbucht hätte. Bei der damaligen Einrichtung des Kontos war bekannt, dass dieses Konto nicht als Gehaltskonto dienen werde.

Tags darauf legte ich schriftlich Widerspruch ein, fasste den Sachverhalt zusammen und bat um das Weiterbestehen meines Kontos. Das Antwortschreiben beinhaltete eine knappes "Ihrem Wunsch kann leider nicht entsprochen werden" sowie die Aufforderung, binnen einer Woche ein Zahlungsmodell vorzuschlagen. Andernfalls werde sofort ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Heute schrieb ich wiederum und bat um Aufschub der knappen Frist, da ich die Angelegenheit zur Überprüfung meinem Anwalt weiterleiten wolle.

Meiner Meinung nach kann der ratsuchende Kunde nicht wissen, wer in einer Bank befugt ist, verlässliche Aussagen zu treffen. Und wenn diese Hierarchien vorgegeben sind, muss doch gerade im Rahmen einer drohenden Kontokündigung zu Anfang eines Gesprächs darauf hingewiesen werden. Oder habe ich da irgendwo einen großen Denkfehler?

Über eine kurzfristige, aufklärende Antwort und einen kompetenten Rat über mein weiteres Vorgehen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 18.03.2010 21:07:44
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Ich kann Ihnen nicht viel Hoffnung machen, Ihr Konto retten zu können. Da Sie den Dispokredit überzogen haben und die Zahlungsfrist bis zum 26.02.2010 nicht eingehalten haben, durfte die Bank das Konto kündigen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dafür vorgelegen haben - das müsste aber konkret geprüft werden.

Etwas andere würde nur gelten, wenn eine abweichende Vereinbarung getroffen worden wäre. Eine solche könnte in der telefonischen Äußerung der Kundenberaterin zu sehen sein, nach der Sie keine Kündigung zu befürchten hätten, wenn Sie sich nach Erhalt der PIN zurückmelden würden.

Dagegen spricht aber mehreres:

1.

Zum Einen durfte die Dame offenbar eine solche Zusicherung nicht abgeben und keine Vereinbarung über eine Fristverlängerung mit Ihnen schließen. Sie hätte dann ohne Vertretungsmacht gehandelt. Die Wirksamkeit ihrer Erklärung hängt dann von der Zustimmung des Vertretenen, der Bank, ab - diese hat die Zustimmung aber verweigert.

In Betracht kommt zwar ein Schadensersatzanspruch gegen die Kundenberaterin, aber dann kommt Punkt 2 ins Spiel:

2.

Die Aussage der Kundenberaterin steht im Widerspruch zur schriftlichen Fristsetzung und wurde nur mündlich getroffen. Im Streitfall werden Sie also erhebliche Beweisprobleme bekommen, die Aussage zu beweisen. Die Kundenberaterin wird in ihrem eigenen Interesse die Aussage bestreiten oder sich auf Erinnerungslücken berufen - sie wird ihren Kopf retten wollen und möglicherweise darauf verweisen, dass sie selbstverständlich keine rechtlich verbindliche Zusage gegeben hat, weil sie dies auch gar nicht durfte.

Im Ergebnis werden Sie sich daher leider nicht erfolgreich auf die mündliche Aussage der Kundenberaterin berufen können - der Kündigung des Girovertrages stand sie nicht entgegen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



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