Kommissionsvetrag
Guten Tag,
ich habe vor, kunstgewerbliche Gegenstände auf Kommission in einem Geschäft zu verkaufen (Verkaufskommission). Da meine Künstler dies nicht alle professionell betreiben, möchte ich den Vertrag und die daraus folgende Abrechnung möglichst einfach und schlicht halten.
Ich habe mich ein wenig in das Thema eingelesen und mir auch einen Standard-Vetragsmuster besorgt.
Dabei ist klar, dass sich aus dem Ausführungsgeschäft ein Provisionsanspruch des Kommittenten ergibt, dessen Höhe im Vertrag prozentual festgelegt wird.
Ich würde es aber gerne anders halten und frage mich, ob dies rechtlich auch möglich ist und innerhalb eines Kommissionsgeschäftes so abgewickelt werden kann.
Meine Vorstellung ist, dass die Künstler mir den Betrag nennen, zu dem sie verkaufen möchten (Festpreis). Dieser wird dann festgehalten und entspricht dem Anspruch des Kommittenten bei einem erfolgreichen Verkauf. Ich kann dann selbst einen freien Betrag aufschlagen, der meine Provision bzw. meinen Gewinn darstellt. So müsste nur eine Rechnung des Kommittenten an mich gestellt werden und ich könnte die Differenz als Provision einbehalten, ohne hier separat eine Provisionsaufstellung zu machen. Da viele Künstler im Gegensatz zu mir nicht USt.pflichtig sind (Kleinunternehmerregelung), würde dies die gesamte Abrechnung vereinfachen.
Meine Fragen:
Ist meine Vorstellung innerhalb eines Kommissionvetrags umsetzbar?
Falls ja:
Wie könnte ich dies formulieren?
Was muss ich beachten, wenn ich es so umsetze bzw. gibt es für mich als Kommissionär Fallstricke?
Falls nein:
Gibt es eine alternative Lösung?
Wie könnte diese aussehen?
Schon jetzt vielen Dank!









