Komme ich mit einer ärztlichen Bescheinigung aus einem Fitnessstudio-Vertrag raus?
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich versuche meiner Schwester zu helfen. Sie ist 21 und hat am 04.02.07 einen Fitnesstudio-Vertag mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten bei THE 1st Medical Sports Centre in der Gutenbergstraße in Mannheim abgeschlossen. Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten. Mitte 2007 gegen Juli - Juni ist das Fitnessstudio ca. 400 m in ein anderes Gebäude gezogen. In die Käfertaler Str. 184 und heißt jetzt FIT FABRIK. Beide Adressen liegen bei uns im Stadtgebiet. Wir wohnen in der Eisenlohrstr. 1.
Die erste Frist zur Kündigung wurde verpasst und meine Mutter hat den Vertrag weiter für meine Schwester weiter gezahlt wie zuvor auch, da meine Schwester Schülerin ist und jetzt eine schulische Ausbildung macht und da auch kein Geld verdient. Vertrag hat sich bis zum 04.02.09 verlängert.
Meine Schwester ist aber insgesamt 6 Monate ins Studio gegangen, weil sie Schmerzen in der Wirbelsäule und an den Knien hatte. Vor Vertragsbeginn waren diese Probleme noch nicht bekannt.Dieses Problem hat sie aber dem Studio nie gesagt. Sie hat sich beim Artz einfach nur behandeln lassen.
Der Vertrag sollte nun zum 04.02.09 gekündigt werden. Doch diesmal wurde die Frist wieder nicht eingehalten und seitens meiner Mutter vergessen. Am 10.11.08 ist mir als Bruder das aufgefallen. Ich habe die Situation dem Inhaber erklärt und habe gesagt, dass sie sowieso nicht trainieren kann, da sie körperlich nicht in der Lage ist, und ob er sie bitte so rauslassen kann.
Der Beitrag für einen Zeitvertrag beläuft sich auf 39 €. Sie als Schülerin zahlt 29 €.
Er könne eins machen sagte der Inhaber. Er stellt den Langzeitvertrag auf ein Monatsvertrag um ab 02.04.08, der kostet dann für Schüler 39 €. Sie solle die Differenz vom 02.04.08 bis 02.04.09, sprich 12 x 10€ = 120€ zahlen und sie sei aus dem Vertrag raus. Als ich gesagt habe, dass sie doch mit einem ärztlichen Attest kommen könne, sagte er, dass man dann den Vertrag stilllegen kann, bis sie wieder trainieren könnte. Ich persönlich finde das ein bisschen link. So rauslassen will er sie nicht, sondern nur indem wir ihm 120 € zahlen müssen.
Darauf hin habe ich meine Schwester zum Orthopäden geschickt der folgendes diagnostiziert hat: Chronisches LWS - Syndrom, Kissing spine. Therapie: Bis auf weiteres ist die Teilnahme an Veranstaltungen in einem Fitnessstudio aus orthopädischer Sicht nicht möglich.
Jetzt habe ich aber in den AGBs der FIT FABRIK gelesen, wenn man außerordentlich kündigt, dass man für Beiträge bei dem man einen Nachlass bekommt, weil man zum Beispiel Schüler ist, den Nachlass dann wieder rückwirkend nachzahlen muss. Ist das rechtens? Die AGBs von THE 1st MEDICAL SPORTS CENTR hatten wir leider noch nie, um nachzuschauen, ob da auch diese Klausel drin stand.Unter www.medical-sports-centre.de sind die AGBs der FIT FABRIK nachzulesen. Die Adresse der Homepage ist ganz anders als wie der jetzige Name des Studios.Und überhaupt. Was raten Sie uns als Expert/e /in? Sollen wir diese 120€ zahlen? Oder sollen wir eine außerordentliche Kündigung schreiben.
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Pekel









