Frage geschrieben am 31.05.2010 18:11:17
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kollision Fahrrad / PKW
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1148Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nun würden wir gerne wissen, von welcher Partei der Schaden einer Versicherung gemeldet werden muss bzw. wer die Kosten zu tragen hat.
Antwort geschrieben am 31.05.2010 19:27:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 160
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ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Meines Erachtens kommt vorliegend eine Quotelung des entstandenen Schadens in Betracht. Danach müsste der jeweils entstandene Schaden von Ihnen und Ihrem Unfallgegner anteilig gemäß der festzulegenden Quote beglichen werden.
Wie die Quote vorliegend ausfallen wird, kann anhand des von Ihnen geschilderten Verkehrsunfalls (noch) nicht abschließend eingeschätzt werden.
Hierzu sind eine Vielzahl von Faktoren in die Entscheidung einzustellen. Insbesondere kommt es darauf an, ob sich der Fahrradfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Radweg fortbewegte. Ich bitte dahingehend um Mitteilung im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion. Des Weiteren wäre von Interesse, ob und gegebenenfalls welche Zeugen den Unfall beobachtet haben.
Auf Ihre zweite Frage empfehle ich Ihnen, sowohl Ihrer Versicherung als auch der möglicherweise bestehenden Versicherung des Unfallgegners (falls Ihnen diese bekannt ist) das Schadensereignis mitzuteilen. Hierzu sind Sie gemäß den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.06.2010 08:49:14
Guten Morgen Herr Kämpf,
erstmal vielen lieben Dank für Ihre schnelle Info.
Der Fahrradfahrer war entgegegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs, obwohl auf beiden Straßenseiten ein Fahrradweg vorhanden war. Außerdem hatte der Fahrradfahrer Kopfhörer im Ohr.
Es ist möglich, dass weitere Verkehrsteilnehmer den Unfall beobachtet haben, allerdings ist keines der Fahrzeuge stehen geblieben. Die Polizei wurde wie bereits erwähnt nicht informiert.
Kurz nach dem Unfall, ist die Mutter des Fahrradfahrers hinzugekommen, die sich soeben zufällig ebenfalls auf dem Parkplatz befand, aus dem ich hinausfahren wollte. Diese gibt an, dass sie den Unfall nicht beobachtet hat. Allerdings muss sie mitbekommen haben, dass der Fahrradfahrer die Kopfhörer entfernt hat, als sie bei uns stand.
Guten Morgen Herr Kämpf,
erstmal vielen lieben Dank für Ihre schnelle Info.
Der Fahrradfahrer war entgegegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs, obwohl auf beiden Straßenseiten ein Fahrradweg vorhanden war. Außerdem hatte der Fahrradfahrer Kopfhörer im Ohr.
Es ist möglich, dass weitere Verkehrsteilnehmer den Unfall beobachtet haben, allerdings ist keines der Fahrzeuge stehen geblieben. Die Polizei wurde wie bereits erwähnt nicht informiert.
Kurz nach dem Unfall, ist die Mutter des Fahrradfahrers hinzugekommen, die sich soeben zufällig ebenfalls auf dem Parkplatz befand, aus dem ich hinausfahren wollte. Diese gibt an, dass sie den Unfall nicht beobachtet hat. Allerdings muss sie mitbekommen haben, dass der Fahrradfahrer die Kopfhörer entfernt hat, als sie bei uns stand.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.06.2010 10:34:04
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Nach meiner vorläufigen Einschätzung trägt der Fahrradfahrer die überwiegende Schuld an dem Verkehrsunfall. Dies liegt zum einen daran, dass er entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhr und des weiteren Kopfhörer trug. Ich meine, dass die Schäden aus dem Verkehrsunfall im Verhältnis 75 zu 25 aufzuteilen sind.
Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anspruch auf Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung Ihres Anspruches lediglich schwer zu beweisen sein wird. Dabei ist zu beachten, dass Sie die für sich günstigen Tatsachen beweisen müssten. Dies wäre vorliegend , dass der Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung mit Kopfhörern im Ohr unterwegs war und hierdurch den Unfall verursachte. Die Mutter des Fahrradfahrers ist hierfür das denkbar schlechteste Beweismittel. Diese hat im Übrigen auch ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Nach meiner vorläufigen Einschätzung trägt der Fahrradfahrer die überwiegende Schuld an dem Verkehrsunfall. Dies liegt zum einen daran, dass er entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fuhr und des weiteren Kopfhörer trug. Ich meine, dass die Schäden aus dem Verkehrsunfall im Verhältnis 75 zu 25 aufzuteilen sind.
Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anspruch auf Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung Ihres Anspruches lediglich schwer zu beweisen sein wird. Dabei ist zu beachten, dass Sie die für sich günstigen Tatsachen beweisen müssten. Dies wäre vorliegend , dass der Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung mit Kopfhörern im Ohr unterwegs war und hierdurch den Unfall verursachte. Die Mutter des Fahrradfahrers ist hierfür das denkbar schlechteste Beweismittel. Diese hat im Übrigen auch ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
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