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Sehr geehrte Anwälte,
ich versuche den Sachverhalt kurz zu schildern:
Ein Umzug meiner Ex-Freundin war geplant und ich habe tief und fest geschlafen.
Da ich nicht in der Lage war die Tür zu öffnen, damit meine Ex-Freundin den
Umzug durchführen kann, wurde die Polizei verständigt.
Kurze Zeit später traf auch schon die Feuerwehr ein,
welche die Scheiben der Balkontür zerschlugen, um so Zutritt in die Wohnung zu erhalten.
Anschließend wurde ich von den Feuerwehrbeamten geweckt
und begab mich in ein andere Zimmer um zu realisieren, was geschehen war.
Es sei kurz an zu merken, das ich ca. 3 Stunden nach dem Tatvorgang noch
ca. 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte.
Ich war nun alleine in der Wohnung und meine Ex-Freundin hat sämtliche Sachen zusammengeräumt.
Die Mutter meiner Ex-Freundin verständigte nochmals die Polizei, welche noch vor Ort war,
weil Sie Geschrei aus der Wohnung gehört hat. Der Polizei wurde die Tür geöffnet und Sie betraten wieder die Wohnung.
In meinem Strafbefehl steht, das angenommen wurde,
das ich Suizid gefährdet sei und mich Laut Feuerwehr ans Offene Fenster begab.
Daraufhin wurde die Polizei wieder geholt und ich wurde am Boden fixiert. Die Situation eskalierte,
da mir die Handschellen sehr eng angelegt wurden und ich durch den Alkohol und der gesamt Situation eh schon überfordert war.
Ich wurde durch die Polizeibeamten den Hausflur runtergetragen. Plötzlich trat ich nach hinten aus,
wodurch ich mit einem Polizeibeamten zu Boden fiel, so dass er sich am Knie verletzt hatte.
Mir wird nun Körperverletzung an Beamten vorgeworfen und ich habe ein Strafbefehl erhalten und soll 30 Tagessätze a 20€ zahlen.
Ich möchte anmerken, das ich noch nie negativ aufgefallen bin und ich auch nicht Suizid gefährdet bin,
geschweige denn mir je was antun wollte. Mein Nerv wurde durch die Handschellen stark verletzt,
das die Heilung 3 Monate gedauert hat. In wie fern das eine Rolle spiel, weiss ich leider nicht
Angenommen ich lege jetzt Einspruch ein und das ganze wird vor Gericht ausgetragen.
Wie hoch würden meine Chancen stehen, das die gesamte Sache fallen gelassen wird?
Laut Schreiben gibt es 11 Zeugen, welche dann wahrscheinlich auch aussagen müssten.
In wie fern spielt der Alkoholgehalt im Blut eine Rolle?
Und das meine Wohnung von den Feuerwehrbeamten geöffnet wurde ohne das ein
Verdacht bestand, das ich mir etwas antun könnte?
Vielen dank,
Mit freundlichem Gruß
Antwort geschrieben am 02.02.2012 18:21:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
Lyrenstraße 13, 44866 Bochum, Tel: 02327/831874-0, Fax: 02327/831874-9
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 104
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wie hoch die Chancen stehen, dass das Verfahren eingestellt würde, wird man ohne Einsicht in die Verfahrensakte leider nicht in seriöser Weise voraussagen können. Meistens lässt sich sogar erst in der Hauptverhandlung abschätzen, ob eine Einstellung möglich ist. Dies hängt damit zusammen, dass umfassende Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles einschließlich der Persönlichkeit des Beschuldigten notwendig ist, um eine Einschätzung abgeben zu können.
Nach Ihrer Schilderung traten Sie den Polizisten tatsächlich, sodass der Vorwurf der Körperverletzung zumindest berechtigt erscheint. Ob Ihre Gegenwehr gerechtfertigt war, weil Sie grundlos mitgenommen wurden, ist fraglich. Hier wird es auf die genauen Umstände ankommen.
Sollte der Tatbestand der Körperverletzung verwirklicht worden sein, sollten zu Ihren Gunsten die Umstände berücksichtigt werden, die für Sie sprechen. Insofern wird sicherlich Ihr psychischer Zustand und Ihre Alkoholisierung sowie Ihre Einstellung zum Tatvorwurf zu berücksichtigen sein. Dasselbe gilt hinsichtlich dessen, dass Sie sich bislang nicht strafbar gemacht haben. Ihre Verletzung wird eher eine untergeordnete Rolle spielen, da diese zumindest nicht vorsätzlich erfolgte.
Dass die Körperverletzung gegenüber einem Polizisten ausgeübt wurde, könnte dennoch gegen eine Einstellung sprechen. Oftmals werden Einstellungen abgelehnt, wenn die Straftat gegenüber einer hoheitlich handelnden Person begangen wurde.
Insgesamt erscheint die ausgesprochene Geldstrafe nicht unangemessen hoch. Ob ein Einspruch zu einer Einstellung führen wird, ist im Ergebnis ungewiss.
Im Falle eines Einspruches sollten Sie wissen, dass das Gericht auch eine höhere Strafe verhängen kann. Das gilt sowohl für die Anzahl der Tagessätze als auch für die Höhe der Tagessätze. Je nach Einkommensverhältnissen wäre insbesondere damit zu rechnen, dass die Tagessätze angehoben werden könnten. Bislang dürfte ein Nettogehalt von 600,00 EUR im Monat zugrunde gelegt worden sein.
Sollten Sie der Meinung sein, der Vorwurf der Körperverletzung sei unberechtigt, sollten Sie in Erwägung ziehen, Einspruch einzulegen und einen Anwalt mit Akteneinsicht und Beratung zu beauftragen. Möglicherweise lassen sich die Aussichten des Einspruches mit Kenntnis des Akteninhaltes besser einschätzen. Sollte der Einspruch aussichtslos erscheinen, könnten Sie diesen daraufhin zurücknehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
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