Körperverletzung
18.10.2005 16:30 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Timm
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Sehr geehrter Anwalt,
Sehr geehrte Anwältin,
ich habe ein dringendes Problem.
Ich habe eine anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung bekommen.
Zu dem Sachverhalt: Ich war auf einer öffentlichen Veranstaltung in der Bar und hatte gegen fünf Uhr morgens schon sehr viel getrunken so das ich mich nicht mehr an alles erinnern kann. Ich soll laut Erzählungen jemanden mit der Faust einmal gegen den Kopf geschlagen haben, worauf hin ich von drei seiner Bekannten ebenfalls geschlagen wurde. Ich kann mich aber nur noch an die Auseinandersetzung mit den Dreien erinnern. Mir ist dabei nichts weiter passiert außer ein paar blauen Flecken. Der Andere war zwei Tage später wegen Kopfschmerzen beim Arzt und hat mich dann angezeigt mit einem weitern Zeugen.
Ich soll eine Aussage schreiben und zur Polizei schicken und ich weiß nicht was ich da alles angeben muss oder soll?
Meine Schwester war noch in der Bar, sie hat aber auch nur etwas von der Auseinandersetzung mit den Dreien mitbekommen.
Soll sie auch aussagen, macht das Sinn?
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
Wie verhalte ich mich am besten?
Was schreibe ich am besten?
Ich bin 27 Jahre, Schüler und hatte noch nie Probleme mit der Polizei.
Vielen Dank für ihre Hilfe
Trifft nicht Ihr Problem?
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