Körperverletzung
| 17.06.2005 23:37 |
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Strafrecht
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Heute hat mich ein Schreiben der Polizei erreicht, in dem mir ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen KÖRPERVERLETZUNG mitgeteilt und ein Fragebogen zur Stellungnahme beigefügt wird.
Hintergrund:
Zwei Kinder haben auf Privatgrund Sträucher und Zaun beschädigt. Die Kinder wurden bereits mehrfach auch durch mich darauf hingewiesen, dass sie auf diesem Grundstück nichts zu suchen hätten. Als sie dieses Mal von mir gesehen wurden stellte ich beide zur Rede. Obwohl sie vor meinen Augen weitermachten stritten sie jegliche Beschädigung ab. Ich wollte darufhin mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten sprechen. Beide wollten mir weder ihren Namen noch andere Daten nennen; man sei gerade bei der Oma zu Gast und wie die heißt und die Strasse fiele einem auch gerade nicht ein. Die Ausrede war offensichtlich. Eines der beiden Kinder haute daraufhin ab. Ich rannte hinterher rief ihm zu hierbleiben, es solle anhalten. Ich bekam es am Unterarm zu fassen, sagte ich wollte bis zur Feststellung der Personalien vor Ort erst einmal hierbehalten mit Bezug auf $127 StpO. Das Kind riss sich los und rannte weiter davon, laut nach seiner Mutter schreiend. Ich ging ihm abermals hinterher. Das zweite Kind war unterdessen ebenso verschwunden. Wie es sich herausstellte wohnt die Familie einen Block weiter. Ich stellte mich ihr vor und schilderte den Hergang. Sie war jedoch wenig einsichtig und wollte vor Ort nicht auch nur einen Funken Schuld ihres Kindes anerkennen. Ein vernünftiges Gespräch war überhaupt nicht führbar. Vielmehr wurde mir mit dem Zeigefinger am kopf vorgeworfen ´sie ticken doch nicht richtig´.. zu angaben zu sich oder dem kind war die frau ebenso nicht gewillt und ging schließlich davon.
Die Strafanzeige kommt zweifelsohne aus ihrer Richtung. Personalien sind mir weiterhin nicht bekannt. Zeugen dafür gibt /gab es vor Ort nicht, sofern sie nicht für ihre Partei jemanden angibt, der für sie Stellung bezieht.
Was für einen Erfolgsaussicht hat eine solche Klage ?
Ist/War eine Festhaltung einer Person vor Ort in diesem Fall möglich, wenn der vor Ort "Ertappte" abhaut ?
Muss man sich den Finger und das ´richtig ticken´ gefallen lassen ?
Sind Pflanzen Sachen ? Beschädigung von Pflanzen also Sachbeschädigung ?
Sollte vor Äußerungen auf dem Fragebogen Rechtshilfe vor Ort in Anspruch genommen werden ?
Uawg. Danke.
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