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Frage geschrieben am 10.11.2010 09:32:21

Km-Geld für privat PKW

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1690
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Kann ein Privat-PKW, der von einem Halter für eine Nebenbeschäftigung genutzt wird und hier auch in der Steuererklärung Fahrten steuerlich geltend macht, auch für eine Firma, hier wird der PKW turnusmäßig auch eingesetzt (Firmeninhaber ist eine dritte Person), ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. D.h. die Privatperson macht Fahrten beim Finanzamt geltend und die Firma rechnet ebenfalls gefahrene Km ab.


Antwort geschrieben am 10.11.2010 09:58:15
Rechtsanwalt Tobias Gussmann
Rieterstraße 17, 90419 Nürnberg, Tel: 091180190910, Fax: 091180190911
Einkommensteuerrecht, Lohnsteuerrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworten wir im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt:

Ein voller Betriebsausgabenabzug für den von Ihnen bezeichneten Betrieb wäre nur möglich, wenn dass Kfz in das Betriebsvermögen des Betriebs eingelegt werden würde, d.h. berufliche Nutzung über 50%. Dies ist vorliegend nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.

Im Gegenteil: nach Ihrer Schilderung soll dies gerade nicht der Fall sein. Da hier Fahrten mit dem Kfz eines Dritten gemacht werden würden, können die hierfür entstandenen Kosten nur dann eine Betriebsausgabe für den Betrieb darstellen, wenn diese von dem Betrieb dem Halter bzw. Eigentümer tatsächlich ersetzt werden, was wiederum bei diesem zu steuerpflichtigen Einnahmen führen würde. Im Ergebnis gehen Ihnen dann die im Rahmen der Nebeneinkünfte geltend gemachten Kilometer verloren.

Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben, und bedanken uns für die Beauftragung.


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Km-Geld für privat PKW | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-11-12
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