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KlickTel Adressen für Serienbrief


| 01.12.2006 16:56 |
Preis: ***,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Joachim




Hallo

Von Klicktel haben wir eine CD erworben mit Adressen. Man hat dort die Möglichkeit Adressen nach bestimmten Brachen zu filtern und diese dann zu exportieren.

Wir werden im Januar eine neue Firma gründen und möchten dann eine Neukundenaktion starten.

Jetzt hätten wir die Möglichkeit alle Adressen die im Zusammenhang mit Reifen, KFZ und Auto stehen in unser Warenwirtschaftssystem zu importieren. (Wir betreiben Großhandel in diesen Branchen)

Diese Adressen würden wir gerne nutzen um einen Brief mit der Post zu versenden (Serienbrief/einmalig)

Von einem bekannten Unternehmer wurde ich darauf hingewiesen, dass KlickTel die Nutzung für Serienbriefe untersagt.
In den AGB, Datenschutzbestimmungen und in der CD Beschreibung von KlickTel konnte ich keinen Hinweis finden.
Am Telefon wurde mir bestätigt, dass diese Art der Nutzung zulässig ist.
Um sicher zu gehen habe ich folgendes Mail an ClickTel gesendet: "Darf ich die Daten in mein Warenwirtschaftssystem importieren und anschließend für einen Serienbrief verwenden?"

Nun meine Fragen:

1.
Darf ich grundsätzlich mit der Post Werbung an Unternehmen schicken, mit denen ich bisher noch keine Geschäftbeziehung hatte?

2.
Wenn ich auf meine Email eine Bestätigung bekomme, dass diese Nutzung zulässig ist, kann ich mich dann darauf berufen?

3.
Welche Risiken sehen Sie weiter noch an meine Aktion.
01.12.2006 | 19:56

Antwort

von

Rechtsanwalt Christian Joachim
302 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:

1.
Grds. ist es erlaubt, Werbung per Post (nicht per EMail oder Telefax) an potentielle Kunden zu versenden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Kunden ausdrücklich solchen Werbesendungen widersprochen haben.

2.
Sie können sich, sofern die Nutzung von der von Ihnen befragten Firma bestätigt wird, lediglich im Rechtsverhältnis zu dieser Firma, also die Daten der Firma zu Ihrem Vorhaben zu nutzen, berufen.

3.
Sofern eine Erlaubnis/Berechtigung der Nutzung der Daten vorliegt und diese ja öffentlich zugänglich sind, dürften gegen den Versand keine weiteren als die o.g. juristischen Gründe sprechen.

Ich hoffe, Ihre Fragen hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Christian Joachim
Kühlungsborn

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