Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe mich bei eBay als Kleinunternehmer angemeldet und möchte dort Herrenjeans und später evt. Herrenoberbekleidung verkaufen.Nun benötige ich ja auch eine Widerrufsbelehrung.
Brauche ich als Kleinunternehmer auch eine AGB ?
Aber ich habe auch noch ein Problem:
Hatte letztes Jahr als Privatperson bei Ebay ein Ed Hardy T-Shirt eingestellt und wurde mit 1200,00 € abgemahnt-habe auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben.Ist das für mich jetzt noch möglich meine Jeans als Kleinunternehmer zu verkaufen ?
Für die Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen.
Wenn Sie vielleicht noch meine Widerrufsbelehrung anschauen würden und mit mitteilen würden ob sie so OK ist,würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Bareth
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
NAME
Strasse
ORT
Tel.:
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht
nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
Allgemeine Hinweise
Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
1. Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. Wir erstatten Ihnen auch gerne auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.
2. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
Antwort geschrieben am 26.09.2011 01:03:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 86
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Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.
1.
Sie benötigen keinesfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Solche dienen der vereinfachten Vereinbarung dadurch, dass Sie für eine Vielzahl von Geschäften einmal formuliert werden und anschließend verwendet werden können.
Sie sind jedoch keinesfalls vorgeschrieben. Es können auch ausschließlich vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden.
AGB sind auch nicht immer vorteilhaft, da für sie gesonderte gesetzliche Vorschriften gelten, § 305 ff. BGB. Diese schützen vor allem Verbraucher, z.B. davor, durch eine Regelung in AGB überrascht zu werden. Andererseits können durch gute und insbesondere wirksam vereinbarte AGB günstige Regelungen unkompliziert getroffen werden.
2.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dürfte Ihrem Geschäftsvorhaben nicht grundsätzlich im Wege stehen.
Ich gehe davon aus, dass sie sich ausschließlich auf Erzeugnisse der von Ihnen genannten Marke erstreckt. Solche dürfen Sie natürlich - weiterhin - nicht verkaufen. Eine letztlich verbindliche Auskunft kann natürlich erst und nur dann gegeben werden, wenn die Erklärung im Wortlaut geprüft werden kann.
Natürlich muss der beabsichtigte Handel auch im Übrigen wettbewerbs-/markenrechtlich erlaubt sein.
3.
Eine konkrete Prüfung und Überarbeitung Ihrer Widerrufsbelehrung ist in diesem Forum nicht möglich.
Es wäre anhand konkreter weiterer Informationen zu untersuchen, ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht gewährt werden muss und ob/wie dies eingeschränkt werden kann. Dann kann auch eine Formulierung erfolgen.
Zudem ist für eine solche Tätigkeit, die weit über eine Erstberatung hinausgeht, ein angemessenes Honorar zu vereinbaren. Das gilt wegen des Umfangs, des gewerblichen Bezugs, des finanziellen Wertes für Sie und wegen der Haftung des Rechtsanwaltes.
Ich hoffe, Ihnen einen guten ersten Überblick verschafft zu haben. Ich empfehle Ihnen eine ergänzende anwaltliche Prüfung/Tätigkeit, zumal Sie bereits eine schlechte Erfahrung gemacht und die wirtschaftlichen Auswirkungen kennen gelernt haben. Ich darf Sie freundlich auf die entsprechenden Angebote in meinem Rechtshop hinweisen. Gerne können Sie sich auch mit einer Direktanfrage an mich wenden.
Als Leser können Sie
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