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Frage geschrieben am 18.07.2010 00:02:01

Klausurrelevanter Fall (Handelsrecht)

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1224
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Klausurrelevanter.

Hallo Liebe Leute,
ich habe eine sehr große Bitte und zwar bin ich Student und schreibe sehr bald eine Klausur im Bereich Handelsrecht und bräuchte dringend Hilfe.

VIELEN DANK!!!

Ich bitte um die Lösung des folgenden Falles: ( mit all den Paragraphen)

(Die Klausur wird sehr! ähnlich aussehen)…zusätzliche Tipps geben was ich noch zu beachten habe..Danke

Im Gesellschaftsvertrag der Nordbau OHG ist geregelt, dass die Nordbau OHG nur wirksam vertreten werden kann, wenn 2 Gesellschafter gemeinsam oder ein Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen handeln. In das Handelsregister ist dies allerdings nicht eingetragen. An der Nordbau OHG sind die Gesellschafter A, B und C beteiligt. Ferner ist dem G. am 5. Juni von der Nordbau OHG, bei der er angestellt ist, Prokura erteilt worden. Dabei wurde vereinbart, dass die Prokura nicht zur Aufnahme von Darlehen berechtigt. Die Prokura ist auch nicht im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.

Am 10. Juni nimmt G im Namen der Nordbau OHG bei der Sparkasse Bielefeld ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 30.000€ auf und lässt sich das Geld sofort in bar auszahlen. Am 12.Juni schließt Gesellschafter A im Namen der Nordbau OHG mit dem Autohändler L einen Vertrag über den Kauf eines Firmenwagens einer noblen Sportwagenmarke. Kurz nach der Lieferung des Sportwagens weigern sich die Gesellschafter B und C die Rechnung für das Fahrzeug zu bezahlen. Sie meinen, A habe die Gesellschaft gar nicht wirksam vertreten können, so dass der Vertrag nicht zustande gekommen sei.

Einige Tage später verlangt die Sparkasse Bielefeld die sofortige Rückzahlung des Darlehens über 30.000€ von der Nordbau OHG. A, B und C meinen, hierzu sei die OHG nicht verpflichtet, da G mangels Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister noch gar nicht Prokurist sei und außerdem seine vermeintliche Prokura nicht zur Aufnahme von Darlehen berechtigt.

Beurteilen Sie, ob der Vertrag über den Kauf des Sportwagens und der Darlehensvertrag wirksam sind. Gehen Sie dabei auf alle Argumente von A, B und C ein.



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