Frage geschrieben am 24.10.2005 10:42:00
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Klage beim Landgericht
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10290Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Enthalten ist der Hinweis, dass
*ich den Prozess nicht alleine führen kann, sondern auf einen beim Amts - oder Landgericht zugelassenen Anwalt zurückgreifen muss,sowie
*der Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage (§139 ZPO) und
*die Notfrist von 2 Wochen (von der auf Grund Rückkehr von einem längeren Urlaub schon einige Tage vergangen sind)
Beantragt ist auch bei Fristversäumnis ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung.
Die in der Klage aufgeführten Anlagen sind unvollständig.
In dieser Angelegenheit gibt es bereits umfangreichen Schriftwechsel, und der Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs.
Da ich ohne einen Anwalt, den ich zur Zeit nicht habe, offensichtlich nicht handeln darf, bitte ich um Ihre Information, wie ich in der Kürze der Zeit weiter vorgehen sollte, aus meiner Sicht ist der Fall so komplex, dass er sich in diesem Forum nicht darstellen läßt und bei der Auswahl des Anwaltes sicher auch fachgebietsübergreifende Fragen eine Rolle spielen (Zusammenhang mit Arbeitsrecht(abhängiges Arbeitsverhältnis...)
Was muss ich mir unter dem Hinweis der Zulässigkeit der Klage vorstellen, ist das eine Formsache oder hat das Gericht dabei Zweifel?
Muss und kann ich wegen fehlender Anlagen handeln?
Was passiert, wenn ich eine Verteidigung gegen die Klage nicht beabsichtige?
Für Ihre Hilfe vielen Dank und freundliche Grüße.
Hinweis:
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Antwort geschrieben am 24.10.2005 11:43:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kurfürstenstraße 23, 10785 Berlin Tiergarten, Tel: 030/23005698, Fax: 030/23005699
Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Tierrecht, Mietrecht
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