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Guten Tag,
durch ein (eigenhändig) unterschriebenes Schuldversprechen schuldet ein Schuldner 50 000 Euro, zahlbar in regelmässigen Monatsraten.
Diese Monatsraten wurden vom Schuldner nicht eingehalten, so dass jetzt der Wille besteht, Klage zu erheben.
- Die Frage bezieht sich auf die Vorgehensweise: Um möglichst wenig Kosten zu verursachen, wäre es sehr gut, wenn man vorerst einen Teil der Summe einklagen könnte, um später die Summe anzupassen. Ginge das? Wäre es sinnvoll? (aktueller Stand: Es wurde bereits ein Mahnbescheid über knapp 5000 Euro eingereicht, gegen den aber Widerspruch eingelegt wurde)
- wäre es zudem möglich von der Schuldnerin die Darlegung aller Vermögenswerte (Offenbarungseid) gerichtlich zu erwirken (durch Klage/ objektive Klagenhäufung)?
- wäre es möglich, aufgrund der hohen Belastung, dass ein Dritter den Prozess anstelle des Gläubigers komplett übernimmt (wobei auch der Dritte Prozesskosten etc. selber trägt)
Besten Dank
Antwort geschrieben am 11.02.2011 10:36:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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1.)
"Um möglichst wenig Kosten zu verursachen, wäre es sehr gut, wenn man vorerst einen Teil der Summe einklagen könnte, um später die Summe anzupassen. Ginge das? Wäre es sinnvoll?"
Wenn Sie die Klage zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen, erhöhen sich auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Kosten können auf diesem Weg nicht gespart werden.
Wenn Sie nur einen Teil der Forderung einklagen, haben Sie dagegen keine Handhabe, den Rest zwangsweise durchzusetzen.
2.)
"Wäre es zudem möglich von der Schuldnerin die Darlegung aller Vermögenswerte (Offenbarungseid) gerichtlich zu erwirken (durch Klage/ objektive Klagenhäufung)?"
Für das Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gem. § 899 ff. ZPO ist es erforderlich, dass ein Titel gegen den Schuldner vorliegt. Ohne Titel kann die Eidesstattliche Versicherung in einem laufenden Gerichtsverfahren nicht abgenommen werden.
3.)
"Wäre es möglich, aufgrund der hohen Belastung, dass ein Dritter den Prozess anstelle des Gläubigers komplett übernimmt (wobei auch der Dritte Prozesskosten etc. selber trägt)"
Dazu müssen Sie dem Dritten die Forderung abtreten.
Informieren Sie sich alternativ über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung.
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