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Frage geschrieben am 13.04.2011 20:50:04

Klage abgewiesen nach positivem Teilanerkenntnisurteil

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Mein Mann hatte beim Begräbnis seiner Mutter 600 Euro ausgelegt, die ihm vom Konto der Erbengemeinschaft erstattet werden sollten. Seine Schwestern weigerten sich aber dann; er klagte. Eine Schwester erhob Widerklage, weil sie ebenfalls die Zustimmung für eine Erstattung über 2000 Euro wollte. Der erste Richter entschied kurz vor seinem Ruhestand positiv mit Teilanerkenntnisurteil, das rechtskräftig ist. Die Beklagte ist zur Zustimmung zur Auszahlung der 600 Euro verurteilt. Bis ein neuer Richter kam, verging ein Jahr. Die Schwester wollte noch Geld für eine Steuerberaterrechnung, weigerte sich aber die Steuererklärung für die verstorbene Mutter und den Steuerbescheid herauszugeben. Der neue Richter wies jetzt die wegen der Widerklage noch anhängige Klage ab, obwohl diese in der Hauptsache bereits erfolgreich gewesen war: "Die Klage wird abgewiesen." Das erscheint uns unlogisch. Über die Hauptforderung war doch bereits mit dem Teilanerkenntnisurteil rechtskräftig entschieden. Wie kann die Klage dann jetzt noch mit Urteil insgesamt abgewiesen werden? Ist das nicht ein Verfahrensfehler?


Antwort geschrieben am 13.04.2011 21:47:07
Rechtsanwältin Dr. Eva Feldmann
Wittbräucker Straße 421, 44267 Dortmund, Tel: 0231/5325288, Fax: 0231/5325290
Fachanwalt Bau- und Architektenrecht, Miet und Pachtrecht, Werkvertragsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

aufgrund Ihres dargestellten Sachverhalts lässt sich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Die Widerklage bleibt, wenn sie einmal zulässig erhoben wurde, auch dann eigenständig bestehen, wenn das ursprüngliche Prozessverhältnis nicht mehr besteht.

Da in Ihrem Fall die Hauptsache durch Anerkenntnisurteil bereits abgeschlossen wurde, müsste die Widerklage durch Prozessurteil abgewiesen werden.
In diesem Urteil erfolgt sodann eine einheitliche
Kostenentscheidung für Klage und
Widerklage nach Obsiegen und Unterliegen.

Das bedeutet, dass ggf. eine Korrektur dergestalt erfolgen sollte, dass die Widerklage abgewiesen wird. Es sollte ja einheitlich dergestalt über die Kosten entschieden worden sein, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits trägt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Lage geben.

Dr. Eva Feldmann
Rechtsanwältin

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.04.2011 23:22:22

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

Sie haben meine Frage doch nicht wirklich beantwortet oder vielleicht auch mißverstanden. Ich habe nicht nach den Kosten oder deren Verteilung gefragt. Allerdings haben Sie erkannt, daß der Richter mit seinem Urteil die Beklagte von einem Teil der Kosten entlastet hat.

Nocheinmal kurzgefaßt als Nachfrage:
1. Richter - Klageanspruch mit Teilanerkenntnisurteil anerkannt. Also über Klage entschieden. (Nicht über Kosten.)
2. Richter - Im selben Verfahren dann Klage abgewiesen!

Wenn ich hier frage, möchte ich doch erfahren, wer einen Fehler gemacht hat. Der zweite Richter, weil er über eine Klage, über die bereits positiv entschieden war, noch einmal negativ entschieden hat? Liegt ein Verfahrensfehler vor? Oder hat unser Rechtsanwalt einen Fehler gemacht, weil er die Hauptsache nicht für erledigt erklärte nach dem Teilanerkenntnisurteil?

Das Teilanerkenntnisurteil müßte doch eine Klageabweisung über die bereits zuerkannte Klageforderung ausschließen!!

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.04.2011 10:03:51

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedaure, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe.
Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass das der Tenor des Urteils lauten müsse, dass die Widerklage abgewiesen wird.

Es ist nicht über den bereits entschiedenen Teil noch einmal entschieden worden, sondern nur über die Widerklage, die auch nach dem Anerkenntnis noch bestehen blieb.

Dementsprechend beinhaltet das Urteil zwar nur die Abweisung der Widerklage, entscheidet aber über die Kosten insgesamt.

Soweit im Urteil nicht von der "Widerklage" die Rede ist, liegt hierin eine Unklarheit, die aber berichtigt werden kann.
Wird der Titel berichtigt in "Die Widerklage wird abgewiesen", so schließt dies den anerkannten Teil aus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. E. Feldmann

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Klage abgewiesen nach positivem Teilanerkenntnisurteil | Gesamtbewertung: 2/5 | Datum: 2011-04-14
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Bewertung: Fragesteller
Die Anwältin ist auf die Frage nicht wirklich eingegangen, hat sie nicht genau gelesen und erkärt einfach, wie ein Gericht normalerweise hätte vorgehen müssen. Aber das wußten wir bereits. Es wurde die Klage abgewiesen, über die eigentlich schon entschieden war. Es hätte die Widerklage abgewiesen werden müssen, wurde aber nicht. Einen Rat, wie wir vorgehen könnten gegen ein Urteil mit Denkfehler, gibt sie nicht. Sie beantwortet nicht einmal die klare Frage: Liegt ein Verfahrensfehler vor?

Stellungnahme vom Anwalt:
Sehr geehrte Ratsuchende, ich habe Ihnen zweimal mitgeteilt, dass der Tenor berichtigt werden kann und Ihnen somit die weitere Vorgehensweise aufgezeigt.


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